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Technisches Inbetriebnahmemanagement in Anlehnung an VDI 6039
Klinikverbund Südwest gGmbH im Namen und auf Rechnung für den Eigenbetrieb Gebäudemanagement des Landkreises Böblingen · Böblingen · Baden-Württemberg · Öffentliches Unternehmen (regional)
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Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Leistungen des Technischen Inbetriebnahmemanagements in Anlehnung an VDI 6039, für den Neubau des Flugfeldklinikums, Böblingen. Die Erbringung der vergabegegenständlichen Leistungen beginnt voraussichtlich im Januar 2026.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Günstigster Preis 400 Pkt.Preis
Die Ermittlung der Preispunkte (P) des Angebots erfolgt auf Basis der vom Bieter/der Bietergemeinschaft im Leistungsverzeichnis angebotenen Brutto-Gesamtangebotssumme nach den folgenden Rechenschritten: Das Angebot mit der niedrigsten Brutto-Gesamtangebotssumme erhält 400 Punkte, ein Angebot mit einer Brutto- Gesamtangebotssumme, die beim (mindestens) 2,0-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtangebotssumme liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einer Brutto-Gesamtangebotssumme, die zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtangebotssumme liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation ergibt. Die sich daraus ergebende Summe sind die Preispunkte (P).
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Auftragsbezogenes Konzept zur Herangehensweise 300 Pkt.Qualität
Vorlage einer Konzeptbeschreibung, die aufzeigt, wie die beabsichtigte Vorgehensweise zur Sicherstellung der Projektziele des Auftraggebers - die Leistungen in Bezug auf einen bestimmten Inbetriebnahmetermin bei voller Funktionalität zu erreichen - garantiert wird. Das Konzept wird umso besser bewertet, je schlüssiger der Bieter sein auftragsbezogenes Konzept zur Herangehensweise darstellt und damit eine reibungslose Inbetriebnahme gewährleistet ist. Das Konzept soll den Umfang von 10 Seiten/Powerpoint-Folien nicht übersteigen.
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Auftragsbezogenes Personalkonzept inkl. Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des Projektteams 300 Pkt.Qualität
Es ist nach Ansicht des Auftraggebers erforderlich, dass der Hauptansprechpartner/Projektleiter des Bieters/der Bietergemeinschaft über die zur Erreichung die Projektziele erforderliche Qualifikation und Erfahrung verfügt. Vom vorgesehenen Hauptansprechpartner/Projektleiter sind für das Projekt relevanten Lebenslauf-Auszüge und persönliche Referenzen darzustellen. Der Auftraggeber erwartet eine "inhaltliche Vertrautheit" mit den abgefragten Leistungen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat in dem einzureichenden Konzept zur Organisation des für die Bearbeitung des Auftrags eingesetzten Teams mit unterstützenden Fachfunktionen zu beschreiben, wie er die vorgenannten Zielvorstellungen des Auftraggebers im Auftragsfall erreichen wird. Der Auftraggeber wird die Beschreibungen des Bieters/der Bietergemeinschaft im Konzept zur Organisation des Teams bewerten. Dabei ist die interne und externe Kommunikation des Bieters/der Bietergemeinschaft darzustellen. Insbesondere ist darzustellen, wie der Bieter/die Bietergemeinschaft sicherstellt, dass eine Kontinuität des Ansprechpartners des Bieters/der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber gewährleistet ist. Des Weiteren ist die Integration des Klinischen Inbetriebnahmeteams einschließlich der Kommunikation aufzuzeigen. Außerdem bewertet die Vergabestelle eine hohe Flexibilität und Vor-Ort-Verfügbarkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft. Das Konzept soll den Umfang von 8 Seiten/Powerpoint-Folien nicht übersteigen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Geschätzter Gesamtauftragswert 0 €
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 0 €2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 92 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Drees & Sommer SE1 Veröffentlichung
- 16.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 125 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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