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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle Grüne Vergabe

Projektträgerschaft für Förderprogramme des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) zur Förderung erneuerbarer Kraftstoffe

Bundesministerium für Verkehr · Berlin · Berlin · Oberste Bundesbehörde

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Beschreibung

Um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten, ist die entsprechende Begleitung und Administration der Fördermaßnahmen erforderlich. Diese bezieht sich insbesondere auf Einhaltung und Erfüllung EU-beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben gemäß den §§ 7, 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48, 49 und 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Der Projektträger als Auftragnehmer (AN) unterstützt das BMV als AG in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von entsprechenden Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. Alle im Rahmen der Bearbeitung erstellten Unterlagen und Dokumentationen werden dem AG auf Anfrage jederzeit zur Verfügung gestellt. Der AG behält sich vor, stichprobenartig die Antragsbearbeitung und Antragsentscheidung nachzuprüfen. Korruptionspräventive Organisationsmaßnahmen sind zu implementieren.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Finanz- & Versicherungsdienstleistungen

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Auftragsgegenstand ist die Projektträgerschaft für Förderprogramme des Bundesministeriums für Verkehr im Bereich erneuerbare Kraftstoffe.
  • Die Leistung umfasst die administrative und fachliche Begleitung, Planung, Durchführung und Kontrolle der Fördermaßnahmen.
  • Wesentliche Anforderungen sind die Einhaltung EU-beihilferechtlicher und verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben sowie die Implementierung korruptionspräventiver Maßnahmen.
  • Der Auftragnehmer unterstützt das Ministerium in allen Phasen der Projektförderung.

Gesucht wird ein Projektträger zur administrativen und fachlichen Begleitung von Förderprogrammen des Bundesministeriums für Verkehr für erneuerbare Kraftstoffe.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Grüne Beschaffung
  • Kreislaufwirtschaft

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    F 2.1 Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist oder im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. ###### Die Eigenerklärung ist unter Verwendung des Formblatts F 2.1 Erklärung zur Haftpflichtversicherung abzugeben. ###### Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt, ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich. In diesem Fall ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis über die Selbstversicherung dem Angebot beizufügen ###### Mindeststandards: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken: - Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 EUR pauschal je Schadensfall, - Für Vermögensschäden mindestens 1.500.000 EUR je Schadensfall

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    2.2 Bankerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Vorlage einer aktuellen schriftlichen Auskunft eines Kreditinstituts zum Zahlungsverhalten des Leistungserbringers (nicht älter als drei Monate, wobei für die Berechnung der Tag, an dem die Angebotsfrist endet, maßgeblich ist). Die Auskunft muss erkennen lassen, wie lange die Geschäftsverbindungen zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und den Leistungserbringer bestehen. Zudem muss die Auskunft darlegen, ob die Kundenbeziehungen zum Leistungserbringer ordnungsgemäß verlaufen.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung

    F 3.3 Erklärung zur techn. Ausstattung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Abgabe einer Eigenerklärung dass gemäß Leistungsbeschreibung a) die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen mit Leistungsbeginn umgesetzt sind b) die für den Profi- und "easy-Online"-Einsatz notwendige technische Anbindung und IT-Ausstattung mit Leistungsbeginn sichergestellt werden c) die IT-Sicherheitsanforderungen entsprechend Nr. 5 ff der Dienstanweisung zur Abwicklung von Zahlungen mittels des Verfahrens "Profi" (Anlage 1b der LB) während der Leistungserbringung sicherstellt werden und eine entsprechende interne IT-Sicherheits-Policy (IT-Sicherheitsstandards und -regelungen) besteht. d) Angabe der Anzahl der insgesamt erforderlichen PROFI-Arbeitsplätze e) Anzahl erforderliche E-Akte Bund Arbeitsplätze

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    F 3.1 Referenzprojekte Projektträgerschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert werden Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der letzten Jahre, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand ähneln. ####### Mindeststandards: Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen, die folgende inhaltliche Mindestanforderungen erfüllt: - die Leistungen müssen Projektträgertätigkeiten für Förderprojekte nach deutschem Zuwendungsrecht sowie dem europäischen Beihilferecht zum Gegenstand gehabt haben und alle Phasen der Begleitung von Förderprojekten, insbesondere die Prüfung und Begutachtung von Skizzen und Projektanträgen, das Erstellen von Zuwendungsbescheiden, die Projektfortschrittsüberwachung, die Prüfung von Verwendungsnachweisen, die Verwertung, die projektspezifische Erfolgskontrolle beinhalten - die Weiterentwicklung der Förderprogramme - die Leistungen müssen Projektförderung im Kontext Forschung und Entwicklung sowie Projektförderung im Bereich von Investitionen zum Gegenstand gehabt haben - die Förderungen müssen auf Ausgabenbasis und auf Kostenbasis erfolgt sein - es müssen auch Zuweisungen an Behörden und Zuwendungen im Ausland gewährt worden sein Dabei muss jede Referenz ununterbrochen für die Dauer von mindestens zwei Jahren erbracht worden sein und eine Mindestanzahl von 75 Zuwendungsempfängern umfasst haben. Die Erfüllung aller genannten Mindestanforderungen muss vollständig durch Referenzen nachgewiesen werden; dabei kann eine Referenz auch mehrere Mindestanforderungen abdecken. ###### Der AG berücksichtigt Referenzen aus den letzten 5 Jahren (01/2021).

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    F 3.2 Referenzprojekte erneuerbare Kraftstoffe im Verkehr (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert werden Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der letzten Jahre, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand ähneln. ####### Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Nachweis über mindestens ein Projekt, bei dem wissenschaftlich-technische Bewertungen von Vorhaben im Bereich erneuerbare Kraftstoffe (z.?B. Biokraftstoffe, E-Fuels, Wasserstoff) durchgeführt wurden. ###### Der AG berücksichtigt Referenzen aus den letzten 5 Jahren (01/2021).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Solche Anforderungen kommen wieder

Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Wörtliche Zitate aus der Leistungsbeschreibung

🤖 KI-unterstützt

Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).

Compliance / Steuer / Tariftreue

Korruptionspräventive Organisationsmaßnahmen sind zu implementieren
Quelle: Bekanntmachung der Vergabestelle
Wörtliche Zitate aus öffentlichen Bekanntmachungen nach § 5 UrhG (amtliche Werke) und § 51 UrhG (Zitatrecht). Wir prüfen nicht die Richtigkeit der Vergabestellen-Angaben und geben keine Eignungsempfehlung ab. Die vollständige Bekanntmachung ist direkt bei der Vergabestelle und in der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de) einsehbar.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 20.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Wertung

    Angebote werden geprüft

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

Preiseinschätzung

Basierend auf 155 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 441.558 €
Median 1.358.541 €
Oberes Quartil 1.600.000 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Stammdaten
Angebotsfrist 20.07.2026, 10:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer 6#0044/G25
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Standort Berlin, Berlin
Veröffentlicht 17.06.2026
CPV-Codes (2) 66161000 · Finanzdienstleistungen
75110000 · Öffentliche Verwaltung
(Was ist das?)
Erfüllungsort Berlin
Laufzeit 36 Monate
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Bindefrist (?) 90 Tage
Frist für Rückfragen 07.07.2026
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 3.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 4.857 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 82%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Finanz- & Versicherungsdienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 522 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -15%
KMU-Bieteranteil 24%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Bundesministerium für Verkehr. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Bundesministerium für Verkehr · Berlin