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Ausschreibung Stromlieferung Amt Probstei
Amt Probstei · Schönberg · Schleswig-Holstein · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 15.09.2026, 10:00 Uhr (noch 31 Tage) (frühestes Los)
⚠ Die Lose haben unterschiedliche Angebotsfristen — siehe Lose im Detail.
Beschreibung
Stromlieferung aus erneuerbaren Energien für das Amt Probstei mit den Gemeinden: Barsbek, Bendfeld, Brodersdorf, Fahren, Fiefbergen, Höhndorf, Köhn, Krokau, Krummbek, Laboe, Lutterbek, Passade, Prasdorf, Probsteierhagen, Schönberg, Stakendorf, Stein, Stoltenberg, Wendtorf, Wisch sowie den gemeindeeigenen Betrieben, den Schulverbänden Probstei / Probstei West, dem Zweckverband Am Sandberg und dem Tourist-Service Ostseebad Schönberg für die Jahre 2027 bis 2029
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien für das Amt Probstei und diverse Einrichtungen.
- Vertragszeitraum ist von 2027 bis 2029.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren.
- Der CPV-Code 09310000 deutet auf die Stromversorgung hin.
Gesucht wird die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien für das Amt Probstei und zugehörige Einrichtungen für die Jahre 2027 bis 2029.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Angebotsfristen je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, die Sie bearbeiten.
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Los 1 Lieferung elektrischer Energie für 212 Abnahmestellen mit und ohne registrierender LeistungsmessungAngebotsfrist 15.09.2026 · noch 31 T.
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Los 2 Lieferung elektrischer Energie für 78 Straßenbeleuchtungseinrichtungen ohne registrierende LeistungsmessungAngebotsfrist 10.09.2026 · noch 26 T.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaschutz
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotspreis 100 %Preis
Als einziges Zuschlagskriterium wird der Angebotspreis gewertet. Der Angebotspreis wird dem Preisblatt aus Position 4 (Angebotspreis) entnommen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber /Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 31 Tage
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 15.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.227 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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