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Dienstleistungen (Flugbuchungen) im Rahmen "internationaler Zuisammenarbeit" und Dienstreisen der Angehörigen des LKA Niedersachsen
Landeskriminalamt Niedersachsen · Hannover · Niedersachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenDienstleistungen (Flugbuchungen) im Rahmen "internationaler Zuisammenarbeit" und Dienstreisen der Angehörigen des LKA NiedersachsenRahmen 745.926 €🏆 Westtours-Reisen GmbH · Bonn
- Westtours-Reisen GmbH · Bonn
Beschreibung
Für das LKA sollen die Durchführung und Organisation von Flugbuchungen im Rahmen von "Internationaler Zusammenarbeit" und Dienstreisen von Angehörigen des LKA vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preisbewertung 100 Pkt.Preis
Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird anhand folgender Zuschlagkriterien bewertet: A Servicegebühr pro Transaktion für europäische Verbindungen 45 % (Pos. 1 des Angebotsvordrucks) Das Angebot mit der niedrigsten Servicegebühr pro Transaktion für europäische Verbindungen er-hält 450 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Preis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Preises 405 Punkte von 450 möglichen Punkten. B Servicegebühr pro Transaktion für interkontinentale Verbindungen 25 % (Pos. 2 des Angebotsvordrucks) Das Angebot mit der niedrigsten Servicegebühr pro Transaktion für interkontinentale Verbindungen erhält 250 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Preis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Preises 225 Punkte von 250 möglichen Punkten. C Servicegebühr für eine Stornierung (Rückruf) 10 % (Pos. 3 des Angebotsvordrucks) Das Angebot mit der niedrigsten Servicegebühr für eine Stornierung (Rückruf) erhält 100 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Preis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Preises 90 Punkte von 100 möglichen Punkten. D Servicegebühr pro Transaktion für nationale Verbindungen 10 % (Pos. 4 des Angebotsvordrucks) Das Angebot mit der niedrigsten Servicegebühr pro Transaktion für nationale Verbindungen erhält 100 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Preis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Preises 90 Punkte von 100 möglichen Punkten. E Servicegebühr für das Umschreiben eines Tickets 5 % (Pos. 5 des Angebotsvordrucks) Das Angebot mit der niedrigsten Servicegebühr für das Umschreiben eines Tickets erhält 50 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maxi-malen Punktewert je einem Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Preis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Preises 45 Punkte von 50 möglichen Punkten. F Servicegebühr für die Buchung von Low-Cost-Carrier 3 % (Pos. 6 des Angebotsvordrucks) Das Angebot mit der niedrigsten Servicegebühr für die Buchung von Low-Cost-Carrier erhält 30 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Preis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Preises 27 Punkte von 30 möglichen Punkten. G Servicegebühr für die Ausstellung von Schifffahrtsscheinen 1 % (Pos. 7 des Angebotsvordrucks) Das Angebot mit der niedrigsten Servicegebühr für die Ausstellung von Schifffahrtsscheinen erhält 10 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Preis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Preises 9 Punkte von 10 möglichen Punkten. H Servicegebühr für Zusatzleistungen (MCO) 1 % (Pos. 8 des Angebotsvordrucks) Das Angebot mit der niedrigsten Servicegebühr für Zusatzleistungen (MCO) erhält 10 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Preis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Preises 9 Punkte von 10 möglichen Punkten. Die jeweils erzielten Punkte der Kriterien A bis H werden addiert. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit der höchsten erzielten Punktzahl. Es können insgesamt 1.000 Punkte erreicht werden. Sollten zwei Angebote die gleiche Gesamtpunktzahl erreichen, erhält das Angebot mit der höheren Punkt-zahl in Pos. 1 des Angebotsvordrucks den Zuschlag. Sollte auch diese gleich hoch sein, entscheidet das Losverfahren.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 16 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Westtours-Reisen GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 745.926 €1 Veröffentlichung
- 13.08.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 279 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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