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Stationsgebäude E-Zentrale mit Mittelspannungsübergabestation 30kV-Netz
KViP - Kreisverkehrsgesellschaft in Pinneberg mbH · Uetersen · Schleswig-Holstein · Öffentliches Unternehmen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLieferung, Errichtung und Inbetriebnahme Stationsgebäude E-Zentrale mit Mittelspannungsübergabestation im 30kV-Netzgesch. 1.200.000 €🏆 Koopmann Energie und Elektrotechnik Hamburg GmbH · Seevetal
- Koopmann Energie und Elektrotechnik Hamburg GmbH · Seevetal
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Es sind folgende Leistungen zu erbringen: - Zuarbeit zur Fundamentherstellung einer E-Zentrale: Berechnung und Auslegung der Bodenplatte sowie Übergabe und Abstimmung der Unterlagen mit dem ausführenden Tiefbauunternehmen - Energiezentrale: Herstellen, Liefern, Montieren, Ausbauen und Inbetriebnehmen einer vollumfänglichen Energiezentrale Herstellen, Liefern, Montieren, Ausbauen und Inbetriebnehmen einer Niederspannungs-Energieschaltgerätekombination Herstellen, Liefern, Montieren, Ausbauen und Inbetriebnehmen einer Mittelspannungsschaltanlage gem. TAR SH-Netz als 30 kV MS-Übergabe
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaschutz
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wirtschaftlichkeit richtet sich allein nach dem Preis. Somit wird das Angebot mit dem niedrigsten im ausgefüllten Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Gesamtpreis bezuschlagt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Auftrag wurde zugeschlagen · 76 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Koopmann Energie und Elektrotechnik Hamburg GmbH1 Veröffentlichung
- 02.12.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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