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Konzeption, Planung, Umsetzung und Reporting des Futurium Marketings
Futurium gGmbH · Berlin · Berlin · Bundesbehörde
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Beschreibung
Die Futurium gGmbH plant, die Konzeption, Planung, Umsetzung und das Reporting des Futurium-Marketings durch einen externen Dienst-leister zu vergeben. Der Vertrag umfasst sämtliche Aufgaben rund um die Marketingmaßnahmen für das Futurium, einschließlich der Konzeption, Kreation, Durchführung, Einkauf und Evaluation von Kommunikationskampagnen sowie von kontinuierlichen Werbemaßnahmen. Der Auftragnehmer soll zum einen kontinuierlich zu optimalen und effizienten Marketingmaßnahmen und geeigneten Werbeplatzierungen raten und geeignete Werbemaßnahmen entwickeln ("kontinuierliche Planung und Umsetzung von Werbemaßnahmen"). Zum anderen soll er ca. einmal im Jahr eine spezifische Kommunikationskampagne zum vereinbarten Jahresthema in Absprache mit der Auftraggeberin konzipieren, umsetzen und evaluieren. Zu diesem Zweck beabsichtigt die Futurium gGmbH den Abschluss eines entsprechenden Vertrags mit einer Laufzeit bis zu 4 Jahren mit einem externen Dienstleister.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Die Futurium gGmbH vergibt die Konzeption, Planung, Umsetzung und das Reporting ihres Marketings an einen externen Dienstleister.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Leistungen werden im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 3, § 17 VgV (zweistufiges Verfahren) vergeben. Die Einzelheiten und Anforderungen an die Teilnahmephase sind in den Verfahrenshinweisen, Anlage A1 (Teilnahmewettbewerb) und A2 (Angebotsphase) zu entnehmen.“
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 Pkt.
Der günstigste, auskömmliche Wertungspreis (brutto) wird mit der maximalen Punktzahl von 50 Punkten bewertet. Die übrigen angebotenen Wertungspreise der anderen Bieter werden in Verhältnis zum günstigsten angebotenen Wertungspreis gesetzt: Der günstigste, auskömmliche Wertungspreis wird durch den Wertungspreis des zu bewertenden Angebots geteilt und mit 100 mulitpliziert. (Preisverhältnisgleichung) Formel: (Günstigster Preis)/(Aktuell betrachteter Preis) × 50 = Punktzahl des Bieters, dessen Preis aktuell betrachtet wird
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Qualität 50 Pkt.
Eingereichtes Konzept 1) Kurzkonzept Kommunikationskampagne "Zukünfte entdecken". 2) Keyvisual-Entwurf 3) Grobablaufplan der Kommunikationskampagne "zukünfte entdecken" 4) Anwendungsbeispiele Veranstaltungskommunikation: 3 Grafiken mit 5) Erläuterungen 6) Medienplanung Berufserfahrung Projektmanager
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren (2023-2025). Der durchschnittliche Netto-Jahresgesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Ge-schäftsjahre muss mindestens 500.000,00 EUR netto betragen. Bei einer Bewer-bergemeinschaft ist der Gesamtumsatz der später als ARGE/GbR agierenden Un-ternehmen entscheidend. Eine Unterschreitung des Mindestumsatzes führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Darstellung von drei Referenzprojekten aus den Jahren 2023 bis 2025 über vergleichbare Leistungen. Folgende Punkte werden bewertet: 1. Art des Auftraggebers (Es sind Aussagen darüber zu treffen, ob der Auftrag für einen Auftraggeber aus dem Kulturbereich, einen öffentlichen oder einen sonstigen Auftraggeber erbracht wurde.) 2. Strategischer Ansatz (Die Referenzprojekte des Bieters müssen den strategischen Ansatz erkennen lassen und nachvollziehbar zeigen, wie dieser in ausgewählten Maßnahmen umgesetzt wurde.) 3. Bandbreite der Kommunikationskanäle (Welche Kanäle wurden bespielt?) 4. Gestaltung / Design der Kampagnenprodukte (Ist eine Gestaltungslinie erkennbar (Bildsprache, Tonalität, Wiederer-kennbarkeit)?) 5. Zielgruppenansprache (Sind die anzusprechende Zielgruppen erkennbar und lässt sich nachvollziehen, dass sie mit dem Projekt erreicht werden?) Für die Darstellung der Referenzprojekte ist zwingend das Formular "Referenzbogen" (Anlage E)" zu verwenden. Die beizufügenden Anlagen sind (Beschreibung der erbrachten Leistungen oder Leistungsanteile im Referenzprojekt, max. 3 DIN A4 Seiten) bzw. fakultativ (Referenzschreiben, sofern vorhanden) beizulegen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 236 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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