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Neubau von Abstellanlagen für E-Busse auf dem Betriebshof der PaderSprinter GmbH
PaderSprinter GmbH · Paderborn · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen (regional)
Angebote bis 12.10.2026, 14:01 Uhr (noch 28 Tage)
Beschreibung
Die Firma PaderSprinter GmbH plant in Paderborn den Neubau von vier offenen Abstellhallen für Elektrobusse. Die einzelnen Hallen werden durch Brandwände getrennt und verfügen über ein Flachdach mit permanent offenen Rauchabzugshauben. Die Konstruktion ist aus Stahlbetonfertigteilen und Stahlbauteilen geplant. Gegenstand von Los 1 sind Tief- und Rohbauarbeiten. Der genaue Umfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. — Die Firma PaderSprinter GmbH plant in Paderborn den Neubau von vier offenen Abstellhallen für Elektrobusse. Die einzelnen Hallen werden durch Brandwände getrennt und verfügen über ein Flachdach mit permanent offenen Rauchabzugshauben. Die Konstruktion ist aus Stahlbetonfertigteilen und Stahlbauteilen geplant. Die Bauteile werden als Sichtbeton erstellt und der Dachrand mit einem Trapezblech eingefasst. Das Flachdach wird auf einer Trapezblechschalung ausgeführt. Gegenstand von Los 3 sind Dach- und Fassadenbauarbeiten. Der genaue Umfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist die Errichtung einer Abstellanlage für E-Busse auf dem Betriebshof der PaderSprinter GmbH.
- Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis des jeweiligen Loses.
- Der Standort des Betriebshofs ist in Paderborn.
- Es handelt sich um eine offene Ausschreibung für Bauleistungen.
Die Ausschreibung betrifft den Neubau von Abstellanlagen für E-Busse auf dem Betriebshof der PaderSprinter GmbH in Paderborn.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Der Zuschlag erfolgt auf dasjenige Angebot, das sich in der Angebotswertung als das wirtschaftlichste Angebot darstellt, d.h. dasjenige Angebot, das unter Berücksichtigung der festgelegten Wertungs- und Zuschlagskriterien das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für den Auftraggeber bietet (§ 127 Abs. 1 Satz 2 GWB; § 52 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis je Los. Die Bieter haben die ausfüllbaren Leistungsverzeichnisse mit Ihren Angebotspreisen zu beziffern und dieses einzureichen. Soweit dort die Angabe von Einheitspreisen (EP) und Gesamtpreisen (GP) gefordert wird, handelt es sich hierbei um Rechengrößen und nicht um verbindliche Abnahmemengen. Die Bieter können keinen Anspruch auf Beauftragung sämtlicher angebotenen Mengen erheben. Der Auftraggeber behält sich die Erweiterung oder Reduzierung vor.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Der Bieter erklärt, dass über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 5.000.000 Euro für Personenschäden und 5.000.000 Euro für sonstige Schäden (je mindestens 2-fach maximiert) verfügt, oder dass er eine solche unmittelbar nach Zuschlagserteilung abschließen und diese bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufrechterhalten werde. Der Nachweis ist durch die Eigenerklärung in Vordruck 5 zu erbringen. Verfügt der Bieter bereits über eine Versicherung über die genannten Deckungssummen, ist zusätzlich ein Versicherungsnachweis beizufügen. Erklärt der Bieter sich bereit im Auftragsfall eine Versicherung mit den entsprechenden Deckungssummen abzuschließen, hat er eine Erklärung seiner Versicherung vorzulegen, in der diese Erklärt zum Abschluss einer entsprechenden Police bereit zu sein.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zur Abgabe eines Angebots zugelassen, soweit ihr Zusammenschluss keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB darstellt. Vor diesem Hintergrund sind im Vordruck 2 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Gründe des Zusammenschlusses anzugeben. Eine Beteiligung von Unternehmen/Bietern an mehreren Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. Mitglieder von Bietergemeinschaften sind von der eigenen Angebotsabgabe ausgeschlossen. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft ist als bevollmächtigter Vertreter für die Durchführung des Vergabeverfahrens sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Die Erklärung der Bietergemeinschaft hat im Einzelnen folgende Angaben bzw. Erklärungen zu enthalten: • Verzeichnis der Mitglieder der Bietergemeinschaft unter Angabe jeweils der vollständigen Firmierung, der Anschrift und der vertretungsberechtigten Personen; • Bezeichnung und Bevollmächtigung eines Mitglieds der Bietergemeinschaft, das diese gegen-über dem AG rechtsverbindlich bei der Durchführung des Vergabeverfahrens sowie bei Abschluss und Durchführung des Vertrages vertritt; • Erklärung, dass im Auftragsfalle die Mitglieder der Bietergemeinschaft eine Arbeitsgemeinschaft bilden werden; • Erklärung, dass die Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem AG gesamt-schuldnerisch haften, und zwar auch über eine etwaige Auflösung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft hinaus. • Beschreibung der vorgesehenen Aufgabenverteilung zwischen den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und Darlegung der Gründe und Motive für den Zusammenschluss. Die Erklärung der Bietergemeinschaft hat auf Vordruck 2 zu erfolgen. Die Auftraggeberin behält sich vor, ergänzend einen Nachweis der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Bildung der Bietergemeinschaft zu verlangen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat darüber hinaus Vordruck 6 zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und Vordruck 7 zu den Russlandsanktionen auszufüllen und einzureichen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignugsleihe: Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Wenn sich der Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Das eignungsverleihende Unternehmen hat daher die Nachweise und Erklärungen ebenfalls einzureichen, die für den jeweiligen Nachweis des Eignungskriteriums erforderlich sind, auf das sich die Eignungsleihe bezieht. Daneben hat das eignungsverleihende Unternehmen zwingend auch die ausgefüllten Vordrucke 6 und 7 einzureichen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Bieter weist im Durchschnitt über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre einen Netto-Jahresumsatz i. H. v. mindestens 2,5 Mio. Euro, bezogen auf vergleichbaren Leistungen, nach. Der Nachweis erfolgt durch eine Eigenerklärung des Bieters im Rahmen des mit dem Angebot einzureichenden Vordrucks 5. Als vergleichbare Leistungen in Los 1 gelten Umsätze aus Tiefbau-, Erd-, Gründungs-, Entwässerungs-, Stahlbeton- und Rohbauarbeiten. Eine Beschränkung auf bestimmte Gebäudearten ist nicht vorgesehen.
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Bieter weist im Durchschnitt über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre einen Netto-Jahresumsatz i. H. v. mindestens 2,5 Mio. Euro, bezogen auf vergleichbaren Leistungen, nach. Der Nachweis erfolgt durch eine Eigenerklärung des Bieters im Rahmen des mit dem Angebot einzureichenden Vordrucks 5. Als vergleichbare Leistungen in Los 3 gelten Umsätze aus Dach- und Fassadenarbeiten, insbesondere aus Flachdacharbeiten und der Herstellung bzw. Montage von Metallfassaden. Eine Beschränkung auf bestimmte Gebäudearten ist nicht vorgesehen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Bauunternehmers unter Beachtung der für ihn geltenden Vorschriften führen kann und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Die Bieter müssen vor diesem Hintergrund folgende Mindestanforderungen erfüllen: Für Los 1 sind mindestens drei Referenzprojekte über vergleichbare Tief- und Rohbauarbeiten nachzuweisen. Jede Referenz muss einen Auftragswert der vom Bieter erbrachten Referenzleistungen von mindestens 800.000 Euro netto aufweisen und innerhalb der letzten fünf Jahre, gerechnet ab dem Ende der Angebotsfrist, fertiggestellt und abgenommen worden sein. Mindestens zwei der drei Referenzprojekte müssen Stahlbetonfertigteilbau umfassen, insbesondere die Montage von Stahlbetonfertigteilstützen und großformatigen Stahlbetonfertigteilwänden. Eine Beschränkung der Referenzen auf Hallenbauten oder eine bestimmte Gebäudenutzung ist nicht erforderlich. Es ist dabei zulässig ein Referenzprojekt mehrfach zu verwenden, um mehrere der zu referenzierenden Teilleistungen abzudecken. Die Referenzen sind in Vordruck 4 anzugeben und zusätzlich durch einen kurzen Steckbrief zu beschreiben, vgl. die dortigen Anforderungen.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Bauunternehmers unter Beachtung der für ihn geltenden Vorschriften führen kann und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Die Bieter müssen vor diesem Hintergrund folgende Mindestanforderungen erfüllen: Für Los 3 sind mindestens drei Referenzprojekte über vergleichbare Dach- und Fassadenarbeiten nachzuweisen. Jede Referenz muss einen Auftragswert der vom Bieter erbrachten Referenzleistungen von mindestens 700.000 Euro netto aufweisen und innerhalb der letzten fünf Jahre, gerechnet ab dem Ende der Angebotsfrist, fertiggestellt und abgenommen worden sein. Mindestens zwei Referenzprojekte müssen Flachdachkonstruktionen auf Trapezblech umfassen. Mindestens eine Referenz muss Fassadenflächen aus Trapezblech oder vergleichbaren Metallprofilbekleidungen beinhalten. Die Referenzleistungen müssen die Montage bzw. Ausführung umfassen. Reine Lieferleistungen sind nicht ausreichend. Die Anforderungen an Dach und Fassade müssen nicht zwingend innerhalb desselben Referenzprojektes erfüllt werden. Es ist dabei zulässig ein Referenzprojekt mehrfach zu verwenden, um mehrere der zu referenzierenden Teilleistungen abzudecken. Die Referenzen sind in Vordruck 4 anzugeben und zusätzlich durch einen kurzen Steckbrief zu beschreiben, vgl. die dortigen Anforderungen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB). Zum 01.01.2027 wird die Vergabekammer Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung in Münster eingerichtet. Sie ist dann landesweit für die Nachprüfungen von Vergabeverfahren zuständig. Alle Verfahren, die am 01.01.2027 bei den bis dahin bestehenden Vergabekammern Westfalen oder Rheinland anhängig sind, gehen ohne weitere Handlungsnotwendigkeiten auf die Vergabekammer Nordrhein-Westfalen über.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 463 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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