Vergeben Fahrzeuge & Fuhrpark
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Lieferauftrag EU-Oberschwelle

Lieferung von einem Abfallsammelfahrzeug mit Drehtrommelaufbau (Hecklader)

Stadtverwaltung Weimar · Weimar · Thüringen · Kommunaler Auftraggeber

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Lieferung von einem Abfallsammelfahrzeug mit Drehtrommelaufbau für die Sammlung von Haus- und Biomüll
    gesch. 340.000 €
    🏆 FAUN Umwelttechnik GmbH & Co. KG · Osterholz-Scharmbeck
Auftragnehmer
  • FAUN Umwelttechnik GmbH & Co. KG · Osterholz-Scharmbeck
Zuschlagswert 378.236 €
Eingegangene Angebote 2
Zuschlagsdatum 21.09.2026

Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.

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Das Wichtigste auf einen Blick

KI-generiert
  • Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugs mit Drehtrommelaufbau (Hecklader).
  • Das Fahrzeug ist für die Sammlung von Haus- und Biomüll bestimmt.
  • Das Fahrzeug besteht aus den Baugruppen Fahrgestell, Abfallsammelbehälter, Schüttung und Identifikationssystem.
  • Es handelt sich um eine offene Standardausschreibung der Stadtverwaltung Weimar.

KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.

Beschreibung

Lieferung von einem Abfallsammelfahrzeug mit Drehtrommelaufbau (Hecklader) für die Sammlung von Haus- und Biomüll Baugruppe 1 Fahrgestell Baugruppe 2 Abfallsammelbehälter - Drehtrommel Baugruppe 3 Schüttung für Abfallbehälter gem. DIN 840-1 und DIN 840-3 Baugruppe 4 Identifikationssystem

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📅 Laufzeit endet am 21.06.2027

Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Lieferung von einem Abfallsammelfahrzeug mit Drehtrommelaufbau für die Sammlung von Haus- und Biomüll
  • Preis 50 Pkt.

    Preiskriterium

  • Qualität 25 Pkt.

    Technische Wertung

  • Qualität 15 Pkt.

    Umweltkriterien (Verbrauch, Schadstoffemissionen)

  • Qualität 10 Pkt.

    Lieferzeit

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.

Los 1
FAUN Umwelttechnik GmbH & Co. KG 378.236 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 25 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer FAUN Umwelttechnik GmbH & Co. KG
    Zuschlagswert 378.236 €

    1 Veröffentlichung

    • 27.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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378.236 €
Zuschlagswert

Vergabenummer 600.58-35/26
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Gering KI
Auftraggeber Stadtverwaltung Weimar
Standort Weimar, Thüringen
Veröffentlicht 27.09.2026
CPV-Codes (2) 34144510 · Transportmittel
34144511 · Transportmittel
(Was ist das?)
Angebote 2
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 2,1)
Erfüllungsort Weimar, Kreisfreie Stadt
Laufzeit 21.09.2026 – 21.06.2027
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
FAUN Umwelttechnik GmbH & Co. KG · Osterholz-Scharmbeck

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Auftragnehmer (?)
FAUN Umwelttechnik GmbH & Co. KG
Vertrag 21.09.2026

Ø Bieter in der Branche 2.1
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 177.739 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 84%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Fahrzeuge & Fuhrpark mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 16.981 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 41 Tage
Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 38%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Thüringen
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Stadtverwaltung Weimar, Weimar

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 28.09.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

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