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Betriebshof Käfertal - VE3 Vorabmaßnahmen
MV Mannheimer Verkehr GmbH · Mannheim · Baden-Württemberg · Öffentliches Unternehmen
Angebote bis 17.09.2026, 10:00 Uhr (noch 16 Tage)
Beschreibung
Die Gesamtmaßnahme "Umbau und Kapazitätserweiterung Käfertal Bahnhof und Betriebshof" besteht aus drei Hauptkomponenten: 1. Umbau des Bahnhofs Käfertal mit den anschließenden Streckenteilen und Straßenknoten 2. Neubau der Betriebswerkstatt 3. Neubau der Abstellhalle unter Einbeziehung der bestehenden historischen Werkhalle Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet folgende Leistungen: - Abbrucharbeiten (Garagen, Schüttgutboxen, Lagergebäude) - Erdarbeiten - Abtragen, Zwischenlagern und Wiederandecken des Mutterbodens - Herstellen des Erd-Grund-Niveau, Einbringen von Erdmassen - Tief-, Kanal- und Entwässerungsarbeiten - Neubau Rigolen - Kabel- und Leerrohrarbeiten - Straßenbau - Herstellung Fundamente für Oberleitungsmaste - Herstellung von provisorischen Oberflächen für die Bauarbeiten - Verkehrssicherungsleistungen mit Beschilderung und Markierung während der Bauzeit
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag direkt auf das Erstangebot zu erteilen.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ausschreibung für Vorabmaßnahmen zum Umbau und zur Kapazitätserweiterung des Betriebshofs Käfertal.
- Leistungsumfang beinhaltet Abbruch-, Erd-, Tief-, Kanal-, Straßenbauarbeiten und Fundamentherstellung.
- Verfahrensart ist ein nicht offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
- Erforderlich sind Nachweise zur fachlichen, technischen und wirtschaftlichen Eignung.
Die Ausschreibung betrifft Vorabmaßnahmen für den Umbau und die Kapazitätserweiterung des Betriebshofs Käfertal.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/d7aa3580-2edc-4b95-9aa8-60e9ada98708/suitabilitycriteria Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen. Diese beinhaltet: - Eintragung in das Berufsregister - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt. Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Präqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen. Diese beinhaltet: - Umsätze des Unternehmens, die Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen, aus den letzten 3abgeschlossenen Geschäftsjahren; - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation; - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern: - rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt - Freistellungsbescheinigung nach § 48bEinkommensteuergesetz - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, - Eigenerklärung das der Bewerber/Bieter spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die über die gesamte Vertragslaufzeit erhalten bleiben muss. Die Deckungssumme dieser Versicherung muss je Schadensfall mindestens betragen: - 10 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden, - 500.000,00 Euro für Schlüsselverlustschäden, die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Die in diesem Abschnitt geforderten Nachweise sind vom Bieter bzw. mindestens einem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. - Zertifizierung DVGW-GW 129 Sicherheit bei Bauarbeiten im Bereich von Netzanlagen oder vergleichbar - Zertifizierung DVGW-GW 301 Unternehmen zur Einrichtung, Instandsetzung und Einbindung von Rohrleitungen - Anforderungen und Prüfungen oder vergleichbar Zertifizierung DVGW-GW 381 Bauunternehmen im Leitungstiefbau - Mindestanforderung oder vergleichbar
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Präqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen. Dieses beinhaltet: - Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind - Angaben zu Arbeitskräften. Mit dem Angebot sind zusätzliche Eigenerklärungen über Referenzen folgender Leistungen einzureichen: - Mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Straßen-, Tief- und Leitungsarbeiten im unmittelbaren Bereich (< 2,10m) von Gleisanlagen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahlkommt vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern: -Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extraausgewiesenem Leitungspersonal. Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 16 Tage
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2 Veröffentlichungen
- Frist 17.09.2026 Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag direkt auf das Erstangebot zu erteilen. aktuell
- Frist 17.09.2026 Original-Veröffentlichung
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.711 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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