Zertifikate
gemäß TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3/4 nach Prüfnorm DIN EN 50678 (VDE 0701) bzw. DIN EN 50699 (VDE 0702)
Landkreis Cuxhaven · Cuxhaven · Niedersachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 29.09.2026, 09:00 Uhr (noch 29 Tage)
Der Landkreis Cuxhaven beabsichtigt, die Erfassung und Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen der nicht ortsfesten (ortsveränderlichen) elektrischen Betriebsmittel nach den Unfallverhütungsvorschriften DGUV 203-071 an einen externen Elektrofachbetrieb zu vergeben. Geprüft werden sollen alle vorhandenen ortsveränderlichen Betriebsmittel (geschätzt 41.878 Geräte) in den z.Zt. 75 Einrichtungen des Landkreises Cuxhaven in einem einjährigen Turnus über eine Vertragslaufzeit von fünf Jahren. Die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel erfolgt 1-phasig (230 V) gemäß TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3/4 nach Prüfnorm DIN EN 50678 (VDE 0701) bzw. DIN EN 50699 (VDE 0702).
Branche: Facility Management & Gebäudetechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
Gesucht wird ein externer Elektrofachbetrieb zur Durchführung wiederkehrender Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in 75 Einrichtungen des Landkreises Cuxhaven.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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„Elektrotechnische Prüfung“
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Der Preis ist alleiniges Kriterium.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Der Auftrag zur Erbringung dieser Leistung soll an ein erfahrenes, fachkundiges, leistungsfähiges und zuverlässiges Unternehmen vergeben werden. Der Einsatz von Nachunternehmern ist im Angebot anzugeben. Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe namentlich zu benennen. Die Erfüllung der nachfolgenden Eignungskriterien ist Voraussetzung, um für die Wertung des Angebots zugelassen zu werden. Der Nachweis der Eignung ist wie folgt zu führen: 1. Eigenerklärung zur Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „124 LD Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Nachweise und Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „124 LD Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. 2. Nachweis der Fachkunde Der Bieter hat die gesamtverantwortliche Fachkraft namentlich zu benennen. Ein Nachweis über seine Qualifikation und seine Befähigung ist vorzulegen. 3. Referenzliste (lt. Anlage): Referenzleistungen Der Bieter muss über entsprechende Erfahrungen verfügen. Es sind drei vergleichbare Aufträge, die innerhalb der letzten 5 Jahre ausgeführt wurden in der beigefügten Anlage „Referenzliste“ zu benennen. 4. Erklärung zur Tariftreue / Mindestentgelt Gemäß § 4 NTVergG sind die gültigen und durch Rechtsverordnung verbindlichen Mindestlohn-Tarifverträge aufgrund des Arbeitnehmerentsendegesetzes einzuhalten. Soweit kein entsprechender Tarifvertrag Anwendung findet oder der Mindestlohn des geltenden Tarifvertrages geringer ist als der gesetzliche Mindestlohn, gilt verpflichtend die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes. Der Nachweis ist durch Eigenerklärung zur Tariftreue zu führen. Die entsprechende Erklärung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. 5. Erklärung zur EU-Verordnung 2022/576 (Russlandsanktionen) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Der Nachweis ist durch Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Formblatt Eigenerklärung zur EU-Verordnung 2022- 576) zu führen. Die abzugebende Erklärung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Hinweis Nachunternehmereinsatz Bei einem Einsatz von Nachunternehmen sind sämtliche Erklärungen zur Eignung sowie auch von den Nachunternehmern einzureichen. Hinweis zu Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften werden zugelassen und wie Einzelbieter behandelt. Alle Erklärungen sind vollständig von jedem Unternehmen zu erbringen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht 9 innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, und 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
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Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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