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Bereitstellung und Betrieb SaaS-Lösung zum PeP- und Sanktionsabgleich für die IB.SH
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel · Schleswig-Holstein
Vergabe-Ergebnis
ACTICO GmbH Mittleres Unternehmen
Auftragnehmer
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Bereitstellung und Betrieb einer (Fach-) Applikation zum Abgleich von Kunden- Mitarbeitenden- und Dienstleistendendaten aus verschiedenen bestandsführenden Systemen gegen aktuelle PeP- und Sanktionslisten als SaaS Lösung. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (die Auftraggeberin) – das zentrale Förderinstitut des Landes Schleswig-Holstein – berät, fördert und finanziert Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen in Schleswig-Holstein. Die Auftraggeberin ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und besitzt eine Bankerlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Träger und alleiniger Eigentümer der Auftraggeberin ist das Land Schleswig-Holstein. Sie beschäftigt rund 800 aktive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Auftraggeberin sucht eine webbasierte Lösung zum täglichen Abgleich des Bestands an Kunden, Mitarbeitenden und Dienstleistenden gegen die aktuell gültigen PeP- und Sanktionslisten zur Unterstützung der Geldwäsche-Funktion. Der aktuell bestehende Abgleich gegen Sanktionen erfolgt täglich in SAP gegen die EU-Sanktionslisten. Ergänzend werden die Kunden aus weiteren bestandsführenden Systemen sowie die Mitarbeitenden und Dienstleistenden 3 Mal jährlich durch einen Dienstleister mit den PeP- und Sanktionslisten abgeglichen. Die Bewertung und Dokumentation der potenziellen Treffer erfolgt teilweise in SAP, teilweise anhand von Excel-Dateien. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gegenstand der Ausschreibung: --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Es wird eine webbasierte Anwendung (Software as a Service) zum Abgleich des Bestands an Kunden-, Mitarbe
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Zuschlagskriterium 1 30 %Preis
Preis.
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Zuschlagskriterium 4 30 %Qualität
Erfüllungsgrad des Lastenheftes. Im Lastenheft (Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung) werden verschiedene technische und inhaltliche Kriterien der Anwendung abgefragt. Alle Kriterien im Lastenheft müssen beantwortet werden. Die Nichterfüllung der Anforderungen, die als Mindestkriterien definiert sind, führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
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Zuschlagskriterium 2 20 %Qualität
Präsentation der (Fach)-Applikation inkl. Ergebnis der Teststellung. Beschreibung: Präsentation der (Fach)-Applikation inkl. Ergebnis der Teststellung.
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Zuschlagskriterium 3 20 %Qualität
Konzeptionelle Umsetzung des Auftrags gemäß Lastenheft. Beschreibung: Konzeptionelle Umsetzung des Auftrags gemäß Lastenheft. Im Rahmen der Angebotsabgabe ist ein Konzept zu erarbeiten, in dem die Umsetzung der Anforderungen des Lastenheftes der Auftraggeberin an die Anwendung sowie die Schulungs- und Supportleistungen ausführlich beschrieben werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
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Auftragnehmer ACTICO GmbH1 Veröffentlichung
- 18.12.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 3.079 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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