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Übernahme und Vermarktung von Papier, Pappe und Kartonagen
Göttinger Entsorgungsbetriebe · Göttingen · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 01.09.2026, 10:00 Uhr (noch 33 Tage)
Beschreibung
Übernahme und die Verwertung der vom öffentlich-rechtlichen Entsorger eingesammelten Papier, Pappe und Kartonagen von Privathaushalten und Gewerbebetrieben im Stadtgebiete der Stadt Göttingen. - Übernahme der erfassten PPK-Fraktion, - Verwertung der übernommenen PPK-Fraktion in einer hierfür zugelassenen und genehmigten Endverwertungsanlage, - Entsorgung der ggf. anfallenden Störstoffe und Sortierreste nach den gesetzlichen Bestimmungen, - Mengenmeldung, - Dokumentation der Verwertung
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) in Göttingen.
- Die Verwertung muss in einer hierfür zugelassenen und genehmigten Endverwertungsanlage erfolgen.
- Erforderlich sind die Entsorgung von Störstoffen und Sortierresten sowie die Dokumentation der Verwertung.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren für Dienstleistungen.
Gesucht wird ein Dienstleister für die Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus Privathaushalten und Gewerbebetrieben in Göttingen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der Sozialversicherung der der zuständigen Berufsgenossenschaft Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV). Näheres Sehen Sie unter https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen. Alternativ zu den unter vorgenannten Eigenerklärungen kann auch die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorgelegt oder die entsprechende Zertifikatsnummer angegeben werden. Die vorgenannten Erklärungen werden zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte einer der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden. Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben. Darüber hinaus wird auf die Regelungen in § 48 Absatz 6 VgV hingewiesen. Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 ArbeitnehmerEntsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags/ Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen.
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Finanzkennzahlen (Bilanz)
Selbsterklärung, dass sich der Anbieter derzeit nicht in einem Insolvenzverfahren und nicht in Liquidation befindet. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
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Gesamtjahresumsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahren.
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Eigenerklärung über den Nettoumsatz der mit der vorliegenden Aufgabenstellung ver gleichbaren Leistungen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren. Die Summe ist je Geschäftsjahr unter Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages anzugeben. Sofern die entsprechenden Angaben nicht verfügbar sind, ist dies zu erläutern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Umweltmanagement-Maßnahmen
Im Sinne der Umwelt hat der Auftragnehmer bzw. der von ihm beauftragte Dritte ausschließlich LKW-Gespanne einzusetzen, welche mindestens die Emissionsgrenzwerte der Abgasnorm EURO VI einhalten.
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Qualitätsmanagement
Beschreibung(en) und Nachweis(e) zu dem/den geplanten Verwertungsweg(en) unter Benennung der Endverwertungsanlage(n) mit Anschrift und Ansprechpartner. Angaben zum Umschlagplatz (Formular „Anhang1_Bieterangabe_Umschlagplatz“). Bescheinigung über die Verfügbarkeit des vom Auftragnehmer bereitgestellten Umschlagplatzes durch den Betreiber der Umschlaganlage. (Nur erforderlich, wenn ein anderer Umschlagplatz als der des Auftraggebers genutzt werden soll). Verbindliche Erklärung der Endverwertungsanlage(n) zur Annahme der im Rahmen dieser Ausschreibung anfallenden PPK-Mengen im Falle des Zuschlags an den Bieter.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Mindestens drei Referenzangaben zu Leistungen, welche mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (gemäß § 46 Abs. 3 Nummer 1 VgV). Die vorgelegten Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre, gemessen ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, sein. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: Beschreibung des Leistungsumfangs (Sammlung, Übernahme, Verwertung), Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners, Auftragsvolumen in Mg, Auftragszeitraum oder Ausführungszeitraum.
Weitere Anforderungen
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Umweltmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
Nachweis der Zertifizierung gem. Entsorgungsfachbetriebeverordnung (gemäß § 56 KrWG)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. in offensichtlicher Missbrauch des Antrags oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 33 Tage
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 01.09.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 78 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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