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Kreisverwaltung des Landkreises Darmstadt-Dieburg – Fachbereich Zentrale Dienste – Postdienstleistungen, Scandienste Aktenauslagerung – Vergabe ab 2027 (Abschluss eines Rahmenvertrages)
Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg - Fachbereich Zentrale Dienste – Postdienstleistungen, Scandienste · Darmstadt · Hessen
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Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe eines Rahmenvertrages für die Aktenauslagerung verschiedener Fachbereiche des Landkreises Darmstadt-Dieburg ab 2027. Die Übernahme der bisher ausgelagerten Aktenbestände erfolgt ab dem 01.01.2027.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Gegenstand ist die Vergabe eines Rahmenvertrages für die Aktenauslagerung und Scandienste des Landkreises Darmstadt-Dieburg ab 2027 mit geschätztem Wert von 400.000 EUR.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Mindestens 3 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
1 Preis: Gesamtangebotspreis brutto, Gewichtung: 65 % Beschreibung Unterkriterien: Preise für - Ersteinlagerung : 10,0 % - Aufbewahrung der Akten: 7,5 % - Auslieferung: 20,0 % - Rückholung: 2,5 % - Digitalisierung: 5,0 % - Vernichtung: 5,0 % - Aktenübergabe bei Vertragsende: 5,0 % - Echtzeit-Online-Datenbank: 10,0 %
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Qualität nach Wichtigkeit
2 Qualität: Qualitätssicherungskonzept, Gewichtung: 20 % Beschreibung: 3 Qualität: Personaleinsatzkonzept, Gewichtung: 15 % Eine nähere Beschreibung zur Bewertung (Bewertungsmaßstäbe und Erläuterungen) findet sich im Dokument „1-01-Leitfaden_LaDaDi_Aktenauslagerung_Vergabe_ab_2027“.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
- Nachweis einer angemessenen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer oder Erklärung über den Abschluss im Zuschlagsfalle; Mindestanforderungen an die Deckungssummen: Die Deckungssumme je Schadensfall muss mindestens 2 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen, mit mindestens doppelter Maximierung pro Jahr, und die hier gegenständlichen Aufgaben abdecken. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben; wenn ein solcher Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist eine schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem Auftraggeber den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der (erhöhten) Versicherung ist im Zuschlagsfalle innerhalb von vier Wochen nach Zuschlag nachzuweisen. Hinweis: Bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Darstellung der Geschäftstätigkeit des Bewerbers (eigene Geschäftsfelder, Branchenschwerpunkte, für die der Bewerber hauptsächlich tätig ist etc., Personalstruktur; Eigenerklärung) Es werden nur Teilnahmeanträge von Bewerbern berücksichtigt, die die für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Auftrag erforderliche Eignung gemäß §§ 122 ff. GWB, 42 ff. VgV besitzen. Die Bewerber müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Bei Bewerbungen von Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise und Kriterien gemeinsam erfüllt sein (z.B. Zusammenrechnung der Referenzen); die Leistungsfähigkeit einzelner Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft reicht als Nachweis allerdings nur aus, sofern dieses Mitglied nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der relevanten Leistungen überwiegend zuständig sein soll. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen entsprechend §§ 123 und124 GWB ist für jedes Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft gesondert zu erklären. Beabsichtigt der Bewerber, sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten zu berufen (Eignungsleihe i.S.v. § 47 VgV; z.B. durch Berufung auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so ist in diesen Fällen die Leistungsfähigkeit des Dritten durch Vorlage der entsprechenden Nachweise darzulegen. Darüber hinaus ist die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer vorzulegen. Die Formblätter für die Bewerber-/Bietergemeinschaft und für die Eignungsleihe (Verpflichtungserklärung) sind zu unterschreiben und als Scan hochzuladen; die Vergabestelle behält sich vor, das Original ggf. nachzufordern. Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Auf die Möglichkeit der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als (vorläufiger) Nachweis der Eignung gemäß § 50 VgV wird hingewiesen. Es werden von den Bewerbern über die bei konkreten Kriterien bereits benannten Unterlagen die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise gefordert; im Übrigen wird auf die Auflistung der einzureichenden Unterlagen im Anschreiben verwiesen: Folgende allgemeine Eigenerklärungen sind auf den zur Verfügung gestellten Formblättern über die Vergabeplattform elektronisch hochzuladen (Unterschriften werden grundsätzlich ersetzt durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB; besondere Anforderungen auf einzelnen Formblättern sind zu beachten): - Formblatt Teilnahmeantrag - Verpflichtungserklärung Tariftreue-Mindestlohn (sofern nicht bereits in einem Präqualifikationsregisterhinterlegt) - Bei Abgabe eines Teilnahmeantrags als Bewerbergemeinschaft: Formblatt „Bewerbergemeinschaft“ - Bei Abgabe eines Teilnahmeantrags mit Nachunternehmerleistungen bei Eignungsleihe: Formblatt „Verzeichnis Nachunternehmer/Eignungsleihe“, im Falle der Eignungsleihe zusätzlich das Formblatt „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ - Eigenerklärung EU-Russland-Sanktionen bei der Vergabe - Wenn vorhanden, Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats – Wenn keine Präqualifizierung vorliegt, Vorlage des Formblatts 124 Eigenerklärung einschließlich der Angaben zur Registerpflicht Eignungskriterien für den Zugang zur nächsten Stufe Die Vergabestelle wird in der ersten Phase (dem Teilnahmewettbewerb) eine Vollständigkeitsprüfung durchführen. Hierbei wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge sämtliche geforderten Eigenerklärungen, Eignungsnachweise und sonstigen geforderten Unterlagen enthalten. Dabei wird zudem geprüft, ob die Mindestanforderungen aus der Bekanntmachung und aus Ziffer 4 des Leitfadens (insbesondere die Mindestanforderungen an die Referenzen und die Haftpflichtversicherung) erfüllt sind. Auch nach einer eventuellen Nachforderung noch unvollständige Teilnahmeanträge oder Teilnahmeanträge, die mindestens eine der gestellten Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. In der zweiten Phase, dem Verhandlungsverfahren, wird das Verfahren nur noch mit denjenigen Bewerbern weitergeführt, die ihre Eignung gemäß den Vorgaben aus der Bekanntmachung bzw. aus Ziffer 4 des Leitfadens nachgewiesen haben. Diese erhalten die Aufforderung zur Angebotsabgabe mit den entsprechenden weiteren Erläuterungen und geben ihre Erstangebote ab.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Nachweis der Fachkunde durch Vorlage des Referenzbogens (Formblatt). Die Referenzen werden nur gewertet, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderungen): (a) Nachweis von mindestens 3 Referenzprojekten über Leistungen, die inhaltlich sowie von Umfang und Komplexität mindestens vergleichbar mit diesem Projekt sind. Das Referenzprojekt ist dann in seiner Art vergleichbar, wenn es Erfahrungen in der Erfassung und Übernahme eines bestehenden Archivs (initiale Übernahme) nachweist, ebenso wie mit den Leistungsgegenständen „Mehrjährige Erfahrungen bei der Archivierung von Akten“, „Aktendigitalisierung“ und „Aktenvernichtung“ sowie mit der Verwendung einer Echtzeit-Online-Datenbank, die technisch vom Bieter administriert wird und nach Kundenanforderungen individuell angepasst wurde. Das Referenzprojekt ist dann in seinem Umfang vergleichbar, wenn insgesamt wenigstens 2.000 laufende Meter initial abgeholt wurden (Annahme: 2.000 laufende Meter Akten entsprechen etwa 40.000 Akten) – der Mindestumfang (laufende Meter) gilt für jedes Referenzprojekt einzeln. (b) Es handelt sich um in den letzten 5 Geschäftsjahren erbrachte Leistungen. (c) Es sind dargestellt der Liefer-/Leistungsumfang, das Auftragsvolumen in EURO, der Ausführungszeitraum, Name und Anschrift Auftraggebers (einen Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Telefonnummer wird der Auftraggeber bei Bedarf nachfordern). Hinweis: Es müssen nicht alle Leistungsgegenstände in jedem Referenzprojekt abgedeckt sein, aber die Zusammenschau muss ergeben, dass alle Leistungsgegenstände in den mindestens drei Referenzprojekten insgesamt abgedeckt sind; ein Referenzprojekt kann auch mehrere Referenzbereiche abdecken; im Referenzbogen ist jeweils anzukreuzen, für welchen Referenzbereich die Referenz inhaltlich gelten soll. Wenn vorhanden, sollen Kopien von Referenzschreiben der jeweiligen Auftraggeber als Nachweis beigefügt werden. Allein die Nichtvorlage von Referenzschreiben macht die Referenz aber nicht unvollständig.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Bewerber und Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungs-antrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Geschätzter Wert 400.000 €3 Veröffentlichungen
- 15.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
- 15.02.2026 Abschnitt 5.1.6 - Allgemeine Informationen: Zusätzliche Informationen: Anstatt: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# Muss es heißen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# Abschnitt 5.1.9 Eignungskriterien (Streichung des letzten Satzes) Anstatt: Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben Muss es heißen: ----------------
- 28.02.2026 Auch in oeffentlichevergabe.de publiziert
Preiseinschätzung
Basierend auf 356 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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