Einführung einer Personalsoftware in der Kreisverwaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz
KI Gesucht wird eine cloud-basierte Personalsoftware zur Ablösung bestehender Einzelsysteme in der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz.
Abwasserverband Fulda · Fulda · Hessen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Kostenlos beobachten →Das Prozessleitsystem beim Abwasserverband Fulda soll erneuert werden. Dies beinhaltet das Kanalnetz sowie die drei Kläranlagen Fulda-Gläserzell, Fulda-Malkes und Petersberg-Marbach. Das Vorhaben wird in fünf einzelne Projekte eingeteilt, welche insgesamt über drei bis vier Jahre abgewickelt werden sollen. Der Auftrag beinhaltet die Lieferung von Hardware, Software-Lizenzen (insbesondere die Lizenzerweiterung des bestehenden Protokolliersystems der Firma Flowchief) sowie deren Einrichtung.
Branche: IT & Digitalisierung
Erneuerung eines Prozessleitsystems für das Kanalnetz und drei Kläranlagen.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der §160 Abs. (3) GWB enthält eine Ausschlussfrist für die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens. Hiernach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, wenn: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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