Kanalreinigung und TV-Untersuchung 2026
Erftverband · Bergheim · Nordrhein-Westfalen
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Beschreibung
Kanalreinigung und TV- Untersuchung 2026 gem. SüwVO Abw NRW 2013
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Ausschreibung für Kanalreinigung und TV-Untersuchung im Jahr 2026 gemäß SüwVO Abw NRW 2013.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Arbeiten können nur bei Trockenwetter und in enger Abstimmung mit dem Erftverband durchgeführt werden. Aufgrund örtlicher Gegebenheiten kann es erforderlich sein, dass Teile der Kanäle gegen die Fließrichtung gereinigt werden müssen. Diese Leistungen werden nicht besonders vergütet. Die Reinigung und TV-Untersuchung sind unter Aufrechterhaltung des Betriebes des Netzes durchzuführen. Bei der Reinigung von Regenwasserkanälen muss sichergestellt sein, dass das Räumgut und das Spülwasser nicht in die Gewässer gelangen. Daher ist vor Beginn der Arbeiten am Ende des Reinigungsabschnitts eine Kanalabsperrblase zu setzen und dort das anfallende Räumgut und Spülwasser abzusaugen. Das Räumgut ist vom Auftragnehmer ständig zu kontrollieren. Bei Auffälligkeiten (besonderer Geruch, Ölschlieren) sind die Arbeiten sofort einzustellen und der Auftraggeber ist zu benachrichtigen. Bereits im Kessel des Fahrzeugs befindliches Reinigungsgut darf erst nach Freigabe durch den Auftraggeber abgelagert werden. Bei der Reinigung von Kanälen mit kleinen Nennweiten bis DN 400 ist durch eine geeignete Anordnung des Saugschlauchs dafür Sorge zu tragen, dass der Querschnitt der zu reinigenden Haltung nicht eingeschränkt wird. Diese Leistungsbeschreibung wird, ebenso wie die dem Leistungsverzeichnis vor- und nachgehefteten Unterlagen, Vertragsbestandteil und gelten mit Abgabe des Angebotes als vom Auftragnehmer anerkannt. Der Auftragnehmer ist für die ordnungsgemäße Sicherung der Arbeitsstellen verantwortlich. Die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA, Ausgabe 1995) sind einzuhalten. Der Auftragnehmer hat die notwendigen Absperrungen und Beschilderungen zur Regelung des Verkehrs und zum Schutz des Personals vorzunehmen. Die dazu erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung hat er rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten bei den zuständigen Ordnungsämtern zu beantragen. Die Kosten für die Anordnung ohne weitere Aufschläge übernimmt auf Nachweis der Auftraggeber.“
Preiseinschätzung
Basierend auf 62 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 23.09.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen
Zuschlagswert 676.598 €1 Veröffentlichung
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