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Beschaffung eines laborbasierten Systems zur Röntgenabsorptionsspektroskopie (LabXAS)
Karlsruher Institut für Technologie · Eggenstein-Leopoldshafen · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Angebote bis 13.11.2026, 12:00 Uhr (noch 27 Tage)
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines laborbasierten Systems zur Röntgenabsorptionsspektroskopie (LabXAS), einschließlich der erforderlichen Software sowie sämtlicher Peripherie für ex situ-Messungen und der notwendigen Schnittstellen zur Durchführung und Integration von in situ-Experimenten für das "Institut für Technische Chemie und Polymerchemie (ITCP)" am Campus Süd (Karlsruhe) des KIT. Weitere Details siehe Anlage 02a "Technische Spezifikation".
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Beschaffung eines laborbasierten Systems zur Röntgenabsorptionsspektroskopie (LabXAS) inklusive Software und Peripherie.
- Lieferung, Installation und Inbetriebnahme des Systems sowie Schnittstellen für in situ-Experimente sind gefordert.
- Die detaillierte technische Spezifikation ist der Anlage 02a zu entnehmen.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren für die Beschaffung von Lieferungen.
Gesucht wird ein laborbasiertes System zur Röntgenabsorptionsspektroskopie (LabXAS) inklusive Software und Peripherie für das Karlsruher Institut für Technologie.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Inhaltlich-qualitative AngebotswertungQualität
Es werden nur Angebote berücksichtigt, welche alle Ausschlusskriterien erfüllen. Die verbleibenden Angebote werden entsprechend der Wertungskriterien (60 Prozent) und des Gesamtangebotspreis (40 Prozent) gewichtet. Die erreichbaren Punkte werden bei jedem Wertungskriterium angegeben. Bezüglich des Angebotspreises werden jeweils zwischen maximal 40 Punkten und 0 Punkte vergeben. Dabei erhält ein Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Angebotspreises und darüber 0 Punkte (Sich rechnerisch nach der Formel ergebende Minuspunkte werden mit 0 Punkten angegeben). 40 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis. Die Punktewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis drei Stellen nach dem Komma.
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Preisliche AngebotswertungPreis
Es werden nur Angebote berücksichtigt, welche alle Ausschlusskriterien erfüllen. Die verbleibenden Angebote werden entsprechend der Wertungskriterien (60 Prozent) und des Gesamtangebotspreis (40 Prozent) gewichtet. Die erreichbaren Punkte werden bei jedem Wertungskriterium angegeben. Bezüglich des Angebotspreises werden jeweils zwischen maximal 40 Punkten und 0 Punkte vergeben. Dabei erhält ein Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Angebotspreises und darüber 0 Punkte (Sich rechnerisch nach der Formel ergebende Minuspunkte werden mit 0 Punkten angegeben). 40 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis. Die Punktewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis drei Stellen nach dem Komma.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Referenzen für die Lieferung vergleichbarer Produkte: Der Lieferant sollte bei Bedarf nachweisen können, dass er bereits ähnliche Produkte oder Systeme erfolgreich geliefert hat. Diese Referenzen sollen belegen, dass der Lieferant über die erforderliche Erfahrung und Leistungsfähigkeit verfügt. Alternativ: Nachweis, dass die geforderten Systemeigenschaften erfüllt werden können: Falls der Lieferant bislang kein exakt vergleichbares Produkt geliefert hat, kann er stattdessen bei Bedarf technische Nachweise vorlegen, die belegen, dass das angebotene System die geforderten Eigenschaften erfüllt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens kann bei der in Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer beantragt werden. Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 155 ff GWB. Nach § 160 GWB gilt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 161 GWB gilt: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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