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Betrieb eines Wertstoffzentrums
Gemeinde Perl · Perl · Saarland · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Die Gemeinde Perl beabsichtigt den Betrieb des Wertstoff-Zentrums einschließlich der Verwertung und Entsorgung von separat über das Wertstoff-Zentrum gesammelter Abfälle zu vergeben. Mit dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung hat der EVS die Gemeinde Perl mit dem Betrieb des Wertstoff-Zentrums beauftragt. Die Gemeinde Perl will einen Dritten mit dem Betrieb des Wertstoff-Zentrums einschließlich der Verwertung ab dem 01.02.2026 bis zum 31.12.2029 beauftragen. Die Leistung beinhaltet neben der Gestellung von Personal, Sammelstrukturen, Gerätschaften und innerbetrieblichen Transportmitteln auch die Verwertung und Entsorgung von separat über das Wertstoff-Zentrum gesammelten Abfallfraktionen. Weitere Details und Erläuterungen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Vergabe des Betriebs eines Wertstoffzentrums durch die Gemeinde Perl.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter hat mit seinem Angebot einen Nachweis seiner Haftpflichtversicherung vorzulegen. Die Deckungssumme für ersonen-, Sach- und Vermögensschäden muss 1 Mio. Euro für jeden Einzelfall und 2,5 Mio. Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres betragen (siehe § 10 der Anlage 3.1). Nähere Erläuterungen hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Bieter hat im Falle der Zuschlagserteilung als Sicherheit für die Vertragserfüllung an den Auftraggeber eine Bürgschaft zu stellen. Im Rahmen der Abgabe des Angebotes hat der Bieter hierzu eine Bereitschaftserklärung auszufüllen (Formblatt 4 - Anlage 11). Nähere Erläuterungen hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
- Beschreibung der Entsorgungs- und Verwertungswege der einzelnen Abfallfraktionen (Formblatt 2 - Anlage 9), nähere Erläuterungen hierzu sind der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, zu entnehmen; - Gestellung der fürden ordnungsgemäßen Betrieb des Wertstoff-Zentrums notwendigen Sammelstrukturen, Gerätschaften und innerbetrieblichen Transportmittel (nähere Erläuterungen hierzu sind der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, zu entnehmen).
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Qualitätsmanagement
Für den Nachweis über seine Befähigung und Erlaubnis für die vorliegende zu erbringende Leistungen hat der Bieter nachfolgende Unterlagen mit seinem Angebot einzureichen: - schriftlicher Nachweis über die Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb oder eine vergleichbare Qualifikation (siehe Formblatt 3 - Anlage 10 der Leistungsbeschreibung), - Eigenerklärung zur Eignung (Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen; Eigenerklärung, dasss der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Beiträgen zur Sozialversicherung usw. erfüllt), ein entsprechendes Formular steht in den Vergabeunterlagen zur Verfügung; - Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung (ein entsprechendes Formular steht in den Vergabeunterlagen zur Verfügung)
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Für den Nachweis über seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bieter nachfolgende Unterlagen mit seinem Angebot einzureichen: - Gestellung des für den ordnungsgemäßen Betrieb des Wertstoff-Zentrum notwendigen Personals und Angaben über das vorgesehene Personal (Formblatt 1 - Anlage 8), nähere Erläuterungen hierzu sind der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, zu entnehmen;
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 21.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 428 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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