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Bekanntmachung der Wissenschaftsstadt Darmstadt über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages für das Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG
Wissenschaftsstadt Darmstadt · Darmstadt · Hessen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Frist vorbei — aktuelle Ausschreibungen in Energie & Umwelt →Beschreibung
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt macht gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der Wegenutzungsvertrag (Konzessionsvertrag) für das Stromversorgungsnetz für die öffentliche Versorgung für das Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der ENTEGA AG am 31.12.2027 auslaufen wird. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag ab dem 01.01.2028 mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Energieversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines Konzessionsvertrages gem. § 46 Abs. 2 EnWG für das Gebiet der Stadt Darmstadt interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihr Interesse bis spätestens zum 02.02.2026 schriftlich gegenüber dem Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Rechtsamt, Neues Rathaus, Luisenplatz 5 A, 64283 Darmstadt, zu bekunden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beabsichtigt den Abschluss eines neuen Stromkonzessionsvertrages ab dem 01.01.2028 mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen und klargestellt, dass insbesondere die europäischen Richtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU, 2014/25/EU, das GWB, die VgV, die KonzVgV, die SektVO, die VOB/A und die UVgO, ganz gleich in welcher Fassung, keine Anwendung finden. Das Verfahren richtet sich nach § 46 ff. EnWG.“
Mindestens 3 Bewerber
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
-
Qualitätsmanagement
Eignungskriterien werden nach Abgabe der Interessenbekundung mitgeteilt. Grundsätzlich ist eine Genehmigung nach § 4 EnWG oder eine vergleichbare Nachweisführung über die Eignung erforderlich.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Nach § 47 Abs. 5 EnWG können beteiligte Unternehmen gerügte Rechtsverletzungen nach § 47 Abs. 1 und 2 EnWG, denen die Gemeinde nicht abhilft, nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Zugang der Information nach § 47 Absatz 4 EnWG vor den ordentlichen Gerichten geltend machen. Es gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) über das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Ein Verfügungsgrund braucht nicht glaubhaft gemacht zu werden. In § 47 EnWG wird ausgeführt: (1) Jedes beteiligte Unternehmen kann eine Rechtsverletzung durch Nichtbeachtung der Grundsätze eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens nach § 46 Absatz 1 bis 4 nur geltend machen, soweit es diese nach Maßgabe von Absatz 2 gerügt hat. Die Rüge ist in Textform gegenüber der Gemeinde zu erklären und zu begründen. (2) Rechtsverletzungen, die aufgrund einer Bekanntmachung nach § 46 Absatz 3 erkennbar sind, sind innerhalb der Frist aus § 46 Absatz 4 Satz 4 zu rügen. Rechtsverletzungen, die aus der Mitteilung nach § 46 Absatz 4 Satz 4 erkennbar sind, sind innerhalb von 15 Kalendertagen ab deren Zugang zu rügen. Rechtsverletzungen im Rahmen der Auswahlentscheidung, die aus der Information nach § 46 Absatz 5 Satz 1 erkennbar sind, sind innerhalb von 30 Kalendertagen ab deren Zugang zu rügen. Erfolgt eine Akteneinsicht nach Absatz 3, beginnt die Frist nach Satz 3 für den Antragsteller erneut ab dem ersten Tag, an dem die Gemeinde die Akten zur Einsichtnahme bereitgestellt hat. (3) Zur Vorbereitung einer Rüge nach Absatz 2 Satz 3 hat die Gemeinde jedem beteiligten Unternehmen auf Antrag Einsicht in die Akten zu gewähren und auf dessen Kosten Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften zu erteilen. Der Antrag auf Akteneinsicht ist in Textform innerhalb einer Woche ab Zugang der Information nach § 46 Absatz 5 Satz 1 zu stellen. Die Gemeinde hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. (4) Hilft die Gemeinde der Rüge nicht ab, so hat sie das rügende Unternehmen hierüber in Textform zu informieren und ihre Entscheidung zu begründen. (5) Beteiligte Unternehmen können gerügte Rechtsverletzungen, denen die Gemeinde nicht abhilft, nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Zugang der Information nach Absatz 4 vor den ordentlichen Gerichten geltend machen. Es gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Ein Verfügungsgrund braucht nicht glaubhaft gemacht zu werden. (6) Ein Vertrag nach § 46 Absatz 2 darf erst nach Ablauf der Fristen aus Absatz 2 Satz 3 und Absatz 5 Satz 1 geschlossen werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
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- Frist 02.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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