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Gemeinde Krailling: Beschaffung von Löschfahrzeugen
Gemeinde Krailling · Krailling · Bayern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
Schmitz Feuerwehrtechnik GmbH
Auftragnehmer
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Schmitz Feuerwehrtechnik GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Beschaffung von einem Löschgruppenfahrzeug (LF) 10 und einem Tanklöschfahrzeug (TLF) 4000.
- Die Fahrzeuge werden als ein Fachlos ausgeschrieben.
- Die detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Dokumenten 'AELP_Krailing_FwFzge' zu entnehmen.
- Es handelt sich um eine offene Ausschreibung für Lieferungen im Bereich Feuerwehrfahrzeuge.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Gemeinde Krailling beabsichtigt die Beschaffung von zwei (2) neuen Einsatzfahrzeugen für ihre Freiwillige Feuerwehr. Die Feuerwehrfahrzeuge werden in einem (1) Fachlos beschafft: 1 Stk. Löschgruppenfahrzeug (LF) 10 (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau) 1 Stk. Tanklöschfahrzeug (TLF) 4000 (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau), Etwaige (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung wird zeitversetzt und separat gemäß § 3 Abs. 9 VgV beschafft. Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in den Dokumenten "AELP_Krailing_FwFzge".
Änderungen am Verfahren
2 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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📅 Frist verlängert
Die Angebotsfrist wird um eine (1) Woche auf den 20.03.2026, 13:00 Uhr, verlängert. Die Bindefrist wurde auf den 31.05.2026 verlängert. Es wurde eine Version 2 der AELP im Rahmen der Bieterinformation V04 veröffentlicht.
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📅 Frist verlängert
Die Angebotsfrist wurde um zwei (2) Wochen auf den 13.03.2026, 13:00 Uhr, verlängert.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3 von 4 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (75 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Leistung 50 %Qualität
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Preis 50 %
Wertungspreis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- Frist 20.03.2026 Die Angebotsfrist wird um eine (1) Woche auf den 20.03.2026, 13:00 Uhr, verlängert. Die Bindefrist wurde auf den 31.05.2026 verlängert. Es wurde eine Version 2 der AELP im Rahmen der Bieterinformation V04 veröffentlicht.
- Frist 13.03.2026 Die Angebotsfrist wurde um zwei (2) Wochen auf den 13.03.2026, 13:00 Uhr, verlängert.
- Frist 27.02.2026 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 53 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Schmitz Feuerwehrtechnik GmbH1 Veröffentlichung
- 12.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 5.343 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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