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Abhörgeschützter Besprechungsraum in Modulbauweise
Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover · Hannover · Niedersachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenAbhörgeschützter Besprechungsraum in Modulbauweise🏆 W+R Schirmungstechnik GmbH · Rheinstetten
- W+R Schirmungstechnik GmbH · Rheinstetten
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Beschaffung eines abhörgeschützten Besprechungsraumes in Modulbauweise gemäß BSI-Richtlinie TL L12.
- Der Raum muss zusätzlich über einen Einbruchschutz (mind. RC2) verfügen und demontierbar/wiederaufbaubar sein.
- Der geschätzte Auftragswert liegt bei 360.000 EUR.
- Die Leistung umfasst die schlüsselfertige Lieferung und Montage.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die zu erbringende Leistung umfasst die Beschaffung eines abhörgeschützten Besprechungsraumes gemäß BSI-Richtlinie TL L12 als "Stand-Alone-Lösung" für die Verwendung innerhalb eines Be-standsgebäudes. Hierfür ist die schlüsselfertige Lieferung und Montage eines Raum-in-Raumes vorgesehen, welcher insbesondere folgende Richtlinie einhält: BSI TL L 12 Abhörgeschützte Bespre-chungsräume. Der Raum soll zunächst in einem bestehenden Gebäude aufgestellt werden und zu einem späteren Zeitpunkt abgebaut und an einem Ort wieder aufgebaut werden können. Aufgrund der bestehen-den Leitungswege (insbesondere Elektrotechnik) muss der Raum zusätzlich über einen Einbruch-schutz, mind. RC2, verfügen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der zu vergebenden Leistung sind dem Entwurf der Leis-tungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt gem. § 51 Abs. 1 VgV an-hand von objektiven und nichtdiskriminierenden Anforderungen gem. Abschnitt 5.1.9 der EU-Bekanntmachung . Die Anforderungen erfüllen diejenigen Bewerber, die die festgelegten objektiven Kriterien einhal-ten und damit über die entsprechende berufliche Befähigung verfügen sowie wirtschaftlich und finanziell sowie technisch und beruflich leistungsfähig sind. Es erfolgt keine Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber. Alle Bieter, die die Mindestkriterien gem. Abschnitt 5.1.9 erfüllen, werden für die Angebotsphase zugelassen.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Die Bewertung des Zuschlagskriteriums "Preis" erfolgt im Rahmen der Angebotsphase gemäß Angebotssumme netto aus dem Angebotsvordruck. Im Rahmen der Angebotsphase wird die Bewertung den ausgewählten Bewerbern mitgeteilt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Auftrag wurde zugeschlagen · 39 Tage nach Fristende
Auftragnehmer W+R Schirmungstechnik GmbHZuschlagswert 360.000 €1 Veröffentlichung
- 11.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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