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Rahmenvereinbarung Projektleitung/Projektmanagement für IT-Projekte
PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH · Berlin · Berlin · Öffentliches Unternehmen (Bund)
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Beschreibung
Im Rahmen einer Kooperation mit öffentlichen IT-Dienstleistern werden für Projekte Ressourcen mit unterschiedlichen Qualifikationen eingesetzt. Dies beinhaltet IT-Projektleitungen, Scrum-Master, Testmanager sowie IT-Architekten. Die Größe der Projekte ist sehr unterschiedlich und auch die Laufzeiten können von wenigen Wochen bis zu vielen Monaten variieren. Inhalt dieser Projekte sind Infrastrukturthemen, Software-Entwicklungen und Digitalisierungsthemen des Bundes und von Bundeseinrichtungen sowie nachgeordneten Behörden und auch Behörden und nachgeordnete Einrichtungen der Bundesländer. Mittels der vorliegenden Ausschreibung soll eine Rahmenvereinbarung mit einem leistungsfähigen Partner geschlossen werden, der die PD entlang der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen unterstützt. Die abrufbare Höchstmenge beträgt 4.800 Personentage über drei Jahre.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Gesucht wird ein Partner für eine Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung von IT-Projektleitungen, Scrum-Mastern, Testmanagern und IT-Architekten für Projekte des Bundes und der Bundesländer.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
5–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Personaleinsatzkonzept 40 %Qualität
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Beraterprofile 30 %Qualität
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Preis 30 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung über Sach-, Personen- und Vermögensschäden, Abgabe einer aktuellen Versicherungsbestätigung oder Eigenerklärung das eine entsprechende Versicherungsbestätigung nach Zuschlag unaufgefordert nachgereicht wird; s. Ziff. 2.4 der Bewerbungsbedingungen Mindeststandard: 1 Mio. Deckungssumme, zweifach maximiert p.a. (Formblatt - Anlage 1 zzgl. Anhang Versicherungsbestätigung)
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben zum Unternehmen, kein Mindeststandard (siehe Formblatt - Anlage 1)
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung Russland-Sanktionen; nur Angabe, kein Mindeststandard (Formblatt - Anlage 1)
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 - 125 GWB; nur Angabe, kein Mindeststandard (Formblatt - Anlage 1)
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Der projektspezifische Umsatz muss durch Leistungen in den Bereichen IT-Projektleitung, Agiler Transformation, Testmanagement, IT-Architektur, sowie IT-Beratung erzielt worden sein Mindeststandard: > 3 Mio. EUR netto p.a. (Formblatt - Anlage 1)
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Aufstellung von mindestens drei Referenzen über innerhalb der letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe erfolgreich abgeschlossene Projekte, die mit der gegenständlichen Leistung vergleichbar sind. Unter einer vergleichbaren Leistung ist zu verstehen, die Beratung im Public Sector in IT-Projektleitung, Agiler Transformation, Testmanagement, IT-Architektur, sowie IT-Beratung. Für jede Referenz sind (unter Verwendung des Formblatts – Anlage 1- Referenzblatt) folgende Angaben zu machen: a) Bezeichnung des Referenzprojektes, b) Leistungszeitraum, c) Volumen in PT (Eigenanteil) d) Angabe der o.g. spezifischen Beratungsleistung(en)/Tätigkeitsbereiche, e) Aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Leistungen, f) Auftraggeber (Name, Anschrift), g) Optional: Ansprechpartner des Auftraggebers (Telefonnummer, E-Mail). Die eingereichten Referenzen müssen jeweils die folgenden Anforderungen erfüllen: - Projekt in einer Landes- oder Bundesverwaltung von mindestens sechs Monaten - Eigenanteil erbrachter Leistungen von mindestens 200 Personentagen - Beratungsleistungen in mindestens einem der Tätigkeitsbereiche des Leistungsgegenstands: • IT-Projektleitung, • Agile Transformation, • Testmanagement, • IT-Architektur, • sowie IT-Beratung
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Durchschnittliche Personalstärke
Angabe der durchschnittlichen Anzahl an Beratern in den letzten drei Geschäftsjahren, die sich für die Beratungsleistungen des Leistungsgegenstands qualifizieren. Mindestanforderung: die durchschnittliche Anzahl muss zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages in Summe insgesamt mindestens • 30 Projektleiter*innen, • 15 IT-Architekt*innen, • 15 Test-Manager*innen, • 20 Scrum-Master betragen
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt." Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 08.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 65 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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