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Modernisierung Bremssteuerung
Dresdner Verkehrsbetriebe AG · Dresden · Sachsen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenModernisierung Bremssteuerung🏆 Knorr-Bremse Systeme für Schienenfahrzeuge GmbH · München
- Knorr-Bremse Systeme für Schienenfahrzeuge GmbH · München
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Modernisierung der Bremssteuerung für Schienenfahrzeuge des Typs NGT6ZR.
- Ersatz von alternden ESRA-Komponenten durch eine technisch identische oder systemkompatible Lösung.
- Sicherstellung der dauerhaften Betriebs- und Instandhaltungsfähigkeit.
- Erforderlich sind Nachweise zur Systemkompatibilität und zur langfristigen Instandhaltbarkeit.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Zur Sicherstellung der dauerhaften Betriebs- und Instandhaltungsfähigkeit der Fahrzeuge des Typs NGT6ZR ist die Modernisierung der bestehenden Bremssteuerung erforderlich. Die im Bestand verbauten ESRA-Komponenten erreichen zunehmend das Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Ersatzteilverfügbarkeit, Systemstabilität sowie langfristige Instandhaltbarkeit machen eine technisch identische bzw. systemkompatible Ersatzlösung erforderlich.
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📅 Laufzeit endet am 29.10.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die bestehende Bremssteuerung der Zweirichtungsfahrzeuge NGT6ZR wurde ursprünglich von der Knorr-Bremse Systeme für Schienenfahrzeuge GmbH (Knorr-Bremse) entwickelt und geliefert. Das ESRA-Bremssystem einschließlich der zugehörigen Steuerungs- und Regelungsfunktionen basiert auf den von Knorr-Bremse entwickelten Systemkomponenten und deren spezifischer Auslegung. Die angebotenen Komponenten zur Modernisierung der Bremssteuerung sind baugleich bzw. systemidentisch mit dem bereits eingesetzten ESRA-Bremssystem. Die Bremssteuerung stellt ein sicherheitsrelevantes Teilsystem des Fahrzeugs dar. Für einen sicheren, zuverlässigen und zulassungskonformen Betrieb ist es zwingend erforderlich, dass sämtliche Komponenten der Bremsanlage sowie deren Steuerungs- und Regelungsfunktionen vollständig kompatibel sind und störungsfrei zusammenwirken. Eine Bearbeitung, Anpassung oder Weiterentwicklung durch ein anderes Unternehmen ist technisch ausgeschlossen, da kein anderer Anbieter Zugriff auf kritische Systembestandteile, Software, Schnittstellen, Funktionsparameter oder die erforderliche Dokumentation hat. Ohne diese Ressourcen ist eine sichere Modifikation des Bremssystems nicht möglich. Die ausschließlichen Rechte an diesen erforderlichen Unterlagen liegen bei Knorr-Bremse. Demnach ist in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb kein Angebot eines anderen Bewerbers zu erwarten. Insofern besteht keine andere Möglichkeit für die DVB AG als ein Angebot bei dem einzigen Anbieter Knorr-Bremse Systeme für Schienenfahrzeuge GmbH einzuholen.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
100% Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Knorr-Bremse Systeme für Schienenfahrzeuge GmbHZuschlagswert 529.000 €1 Veröffentlichung
- 04.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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