110-6808 – Bereitstellung eines KI-basierten Antragsassistenten für Wohngeld
KI Gesucht wird die Bereitstellung eines KI-basierten Antragsassistenten für Wohngeld.
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen · Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen · Oberste Landesbehörde
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrnes ist die Beauftragung eines Projektträgers für die administrative Umsetzung der Förderinstrumente des NRW-Plans im Zuständigkeitsbereich des MKW. Der zukünftige Auftragnehmer muss hierbei seine Unterstützung während der Vertragslaufzeit durch seine fachliche und organisatorische Beratung und Unterstützung des Auftraggebers sicherstellen.
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
aa) Der Bieter stellt im ersten Teil des Ausführungskonzepts grob konzeptionell dar, auf welche Weise er beabsichtigt, die Leistungen zu erbringen (Darle-gung der Vorgehensweise, des grob vorgesehenen Personaleinsatzes unter Angabe des grob kalkulierten Aufwandes für Projektleitung und Projektmitar-beit sowie unter den Aspekten Praxistauglichkeit, Serviceorientierung ge-genüber den Bewerbern und der Effizienz der Prozesse für die Vertrags-grundlaufzeit vom 18.08.2026 bis zum 31.12.2030). Weiterhin beschreibt er - sofern zutreffend - welche Nachunternehmer er im Rahmen dieses Auftrags ggf. einsetzt und wie die Zusammenarbeit mit diesen gestaltet wird. Das im Ausführungskonzept darzustellende, geplante Vorgehen sollte sich an dem Abschnitt A. III. "Zielsetzungen, Leistungs- und Aufgabenbeschrei-bung" orientieren. Dabei sind auch die baufachlich-administrativen Aufgaben (Abschnitt A. III. Maßnahmenbereiche 1, 2 und 3 - jeweils Ziffer 3.) in ei-ner gesonderten Darstellung zu berücksichtigen. Der Bieter sollte in diesem Teil des Ausführungskonzepts auch darauf ein-gehen, wie sichergestellt werden soll, dass die Betreuung der Förderinstru-mente zum Ende der Vertragslaufzeit ggf. an einen anderen hierzu beauftragten Dritten übergeben werden kann. bb) Der Bieter stellt im zweiten Teil des Ausführungskonzepts Profile der in den wesentlichen vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Nachweis ihrer Eignung bezogen auf die fachlichen Herausforderungen des Auftrags zur Verfügung. Gefordert wird eine kurze Darstellung ihrer einschlägi-gen Erfahrungen und Qualifikationen, ihrer Zuordnung zu den jeweiligen Aufgabenfeldern, der groben Größe der jeweiligen Teams und ihrer Verfüg-barkeit.
Der wertungsrelevante Preis ist der durchschnittliche Tagessatz. Die Berechnung der Gesamtpunktzahl ergibt sich aus der Summe der Punkte multipliziert mit der Gewichtung 30 % für das Kriterium "Preis".
Die drei geeigneten und besten Bieter (gemessen an den unter Ziffer VI. 1. a) genannten Zuschlagskriterien) müssen in einem Präsentationstermin im MKW voraussichtlich in der 30. oder 31. Kalenderwoche (Datum wird noch festgelegt, Uhrzeit und Raum werden noch mitgeteilt) mit einem Kernteam (drei bis fünf Personen) sich und ihr Vorgehen auf Basis ihres eingereichten Ausführungskonzeptes (vgl. oben a) ) persönlich präsentieren (voraussichtliche Dauer des Termins insgesamt etwa 1 bis 1,5 Stunden; davon hat der Bieter ca. 30 bis 40 Minuten Zeit zur eigenen Präsentation seines Angebots und in den weiteren ca. 30 bis 50 Minuten können sich Fragen des Auftraggebers anschließen).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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KI Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem geeigneten Dienstleister für Beratungsleistungen zur Wärmeplanung der Verbandsmitglieder des Auftraggebers Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (KISA) im offenen Verfahren.
KI Gesucht werden unterstützende Leistungen für die fachlich-technische Prüfung von Anträgen und Verwendungsnachweisen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), Module 2 und 4.
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