Neubau Feuerwehrgerätehaus Asbach
KI Gesucht wird die Fachplanung der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Asbach.
Amt für Immobilien- und Baumanagement Magdeburg - Zentrale Vergabestelle LD · Magdeburg · Sachsen-Anhalt · Landesbehörde
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Kostenlos beobachten →Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagegruppen 1.1.1 bis 1.1.8
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
Gegenstand ist die Fachplanung der Technischen Ausrüstung für das Zukunftszentrum in Halle mit einem geschätzten Auftragswert von ca. 7,9 Mio. EUR.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Dieses Verfahren ist in 11 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, die Sie bearbeiten.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Für die Auswertung der Honorarangebotssumme wird diese wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 4 normiert. - 4 Punkte erhält das Mindest-Angebot - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot welches 50% (1,5 fache) über dem des Mindestangebotes liegt. - Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise, erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Projektorganisation
Projektorganisation/ Wirtschaftlichkeit
Einzuhaltende öffentlich-rechtliche Bestimmungen
Einzuhaltende anerkannte Regeln der Technik
Spezifische Projekterfahrung
Für die Auswertung der Honorarangebotssumme wird diese wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 4 normiert. - 4 Punkte erhält das Mindest-Angebot - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot welches 50% (1,5 fache) über dem des Mindestangebotes liegt. - Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise, erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Projektorganisation
Projektorganisation/ Wirtschaftlichkeit
Einzuhaltende öffentlich-rechtliche Bestimmungen
Einzuhaltende anerkannte Regeln der Technik
Spezifische Projekterfahrung
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Projektorganisation
Projektorganisation/Wirtschaftlichkeit
Einzuhaltende öffentlich-rechtliche Bestimmungen
Einzuhaltende anerkannte Regeln der Technik
Spezifische Projekterfahrung
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Projektorganisation/ Wirtschaftlichkeit
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Einzuhaltende anerkannte Regeln der Technik
Spezifische Projekterfahrung
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Projektorganisation
Projektorganisation/ Wirtschaftlichkeit
Einzuhaltende öffentlich-rechtliche Bestimmungen
Einzuhaltende anerkannte Regeln der Technik
Spezifische Projekterfahrung Welche Erfahrungen bestehen bei den Projektmitarbeitern zu Niederspannungsanlagen mit mind. 4 Verteilebenen, Sicherheitsstromversorgung, Photovoltaik-Anlagen (Dach, Fassade) bzw. regenerativen Versorgungskonzepten, repräsentativer Beleuchtung und Installationen in Sonderbauten (Versammlungsstätte, Hochhaus)?
Für die Auswertung der Honorarangebotssumme wird diese wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 4 normiert. - 4 Punkte erhält das Mindest-Angebot - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot welches 50% (1,5 fache) über dem des Mindestangebotes liegt. - Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise, erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
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Projektorganisation/ Wirtschaftlichkeit
Einzuhaltende öffentlich-rechtliche Bestimmungen
Einzuhaltende anerkannte Regeln der Technik
Spezifische Projekterfahrung
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Eignungskriterien gemäß § 44 VgV Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1.1. Erklärung, dass Ausschlusskriterien nach § 123 GWB nicht vorliegen.
1.2. Erklärung, dass Ausschlusskriterien nach § 124 GWB nicht zutreffen.
1.3. Nachweis der Berufszulassung gemäß §44 VgV/ § 25 VSVgV durch Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Mitgliedstaates, in dem der Architekt / Ingenieur tätig ist.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-Staaten zum Tage der Bekanntmachung ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, deren Projektverantwortliche zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur gemäß des zum Zeitpunkt der Bekanntmachung gültigen Architektengesetzes Sachsen-Anhalt bzw. Ingenieurgesetzes Sachsen-Anhalt befugt und nach der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt bauvorlageberechtigt sind oder natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften eines anderen Mitgliedsstaates, welche nach den dort geltenden Bestimmungen über mindestens die gleichen Anforderungen zur Bauvorlageberechtigung verfügen. Eine Bauvorlageberechtigung ist bei Verfahren für technische Gebäudeausrüstung nicht erforderlich.
Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Mitgliedsstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Fachlichen Anforderungen (als Architekt, Ingenieur), wer ein Diplom, Prüfzeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.
Eignungskriterien gemäß § 44 VgV Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1.1. Erklärung, dass Ausschlusskriterien nach § 123 GWB nicht vorliegen.
1.2. Erklärung, dass Ausschlusskriterien nach § 124 GWB nicht zutreffen.
1.3. Nachweis der Berufszulassung gemäß §44 VgV/ § 25 VSVgV durch Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Mitgliedstaates, in dem der Architekt / Ingenieur tätig ist.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-Staaten zum Tage der Bekanntmachung ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, deren Projektverantwortliche zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur gemäß des zum Zeitpunkt der Bekanntmachung gültigen Architektengesetzes Sachsen-Anhalt bzw. Ingenieurgesetzes Sachsen-Anhalt befugt und nach der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt bauvorlageberechtigt sind oder natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften eines anderen Mitgliedsstaates, welche nach den dort geltenden Bestimmungen über mindestens die gleichen Anforderungen zur Bauvorlageberechtigung verfügen. Eine Bauvorlageberechtigung ist bei Verfahren für technische Gebäudeausrüstung nicht erforderlich.
Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Mitgliedsstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Fachlichen Anforderungen (als Architekt, Ingenieur), wer ein Diplom,
Prüfzeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.
Eignungskriterien gemäß § 44 VgV Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1.1. Erklärung, dass Ausschlusskriterien nach § 123 GWB nicht vorliegen.
1.2. Erklärung, dass Ausschlusskriterien nach § 124 GWB nicht zutreffen.
1.3. Nachweis der Berufszulassung gemäß §44 VgV/ § 25 VSVgV durch Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Mitgliedstaates, in dem der Architekt / Ingenieur tätig ist.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-Staaten zum Tage der Bekanntmachung ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, deren Projektverantwortliche zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur gemäß des zum Zeitpunkt der Bekanntmachung gültigen Architektengesetzes Sachsen-Anhalt bzw. Ingenieurgesetzes Sachsen-Anhalt befugt und nach der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt bauvorlageberechtigt sind oder natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften eines anderen Mitgliedsstaates, welche nach den dort geltenden Bestimmungen über mindestens die gleichen Anforderungen zur Bauvorlageberechtigung verfügen. Eine Bauvorlageberechtigung ist bei Verfahren für technische Gebäudeausrüstung nicht erforderlich.
Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Mitgliedsstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Fachlichen Anforderungen (als Architekt, Ingenieur), wer ein Diplom, Prüfzeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.
Eignungskriterien gemäß § 44 VgV Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1.1. Erklärung, dass Ausschlusskriterien nach § 123 GWB nicht vorliegen.
1.2. Erklärung, dass Ausschlusskriterien nach § 124 GWB nicht zutreffen.
1.3. Nachweis der Berufszulassung gemäß §44 VgV durch Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Mitgliedstaates, in dem der Architekt / Ingenieur tätig ist.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-Staaten zum Tage der Bekanntmachung ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, deren Projektverantwortliche zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur gemäß des zum Zeitpunkt der Bekanntmachung gültigen Architektengesetzes Sachsen-Anhalt bzw. Ingenieurgesetzes Sachsen-Anhalt befugt und nach der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt bauvorlageberechtigt sind oder natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften eines anderen Mitgliedsstaates, welche nach den dort geltenden Bestimmungen über mindestens die gleichen Anforderungen zur Bauvorlageberechtigung verfügen. Eine Bauvorlageberechtigung ist bei Verfahren für technische Gebäudeausrüstung nicht erforderlich.
Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Mitgliedsstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Fachlichen Anforderungen (als Architekt, Ingenieur), wer ein Diplom, Prüfzeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.
Eignungskriterien gemäß § 45 VgV Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung einer EU-Versicherungsgesellschaft mit den Mindestdeckungssummen von 3.000.000 EUR für Personenschäden und 10.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Mindestanforderung ist die rechtskräftig unterschriebene Erklärung einer EU-Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall die objektbezogene Versicherung garantiert wird. Die Erklärung der Versicherungsgesellschaft muss der Bewerbung beigelegt werden. Eine Eigenerklärung des Bewerbers ist nicht ausreichend.
Eignungskriterien gemäß § 45 VgV Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung einer EU-Versicherungsgesellschaft mit den Mindestdeckungssummen von 3.000.000 EUR für Personenschäden und 10.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Mindestanforderung ist die rechtskräftig unterschriebene Erklärung einer EU-Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall die objektbezogene Versicherung garantiert wird. Die Erklärung der Versicherungsgesellschaft muss der Bewerbung beigelegt werden. Eine Eigenerklärung des Bewerbers ist nicht ausreichend.
Wenn die geforderten Deckungssummen und die geforderte zweifache Maximierung nicht erreicht werden, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass die Deckungssummen / die Maximierung im Auftragsfall angepasst werden oder im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für geplante Nachunternehmer muss keine Versicherungsbestätigung vorliegen. Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin/der Angebotsfrist sein. Der Nachweis ist als Anlage in Kopie beizufügen.
Eignungskriterien gemäß § 45 VgV Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz (brutto) für Leistungen, die dem Auftragsgegenstand entsprechen aus den letzten 3 Jahren. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz – das jährliches Gesamthonorar – für entsprechende Leistungen in den letzten 3 Jahren.
Kriterien, die die technische und berufliche Leistungsfähigkeit darstellen
Eignungskriterien gemäß § 46 VgV Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eine Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Planungsleistungen mit Angabe:
a) Bezeichnung der Baumaßnahme
b) des Auftraggebers (Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer),
c) der Gesamtbaukosten,
d) des Honorarbetrages,
e) der Planungszeit,
f) Bauzeit,
g) Nennung des Projektleiters je Planungsphase
h) der geleisteten Leistungsphasen nach HOAI
für mindestens 3 vergleichbare Projekte bzw. Technische Anlagen.
Kriterien, die die technische und berufliche Leistungsfähigkeit darstellen
Eignungskriterien gemäß § 46 VgV Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eine Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Planungsleistungen mit Angabe:
a) Bezeichnung der Baumaßnahme
b) des Auftraggebers (Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer),
c) der Gesamtbaukosten,
d) des Honorarbetrages,
e) der Planungszeit,
f) Bauzeit,
g) Nennung des Projektleiters je Planungsphase
h) der geleisteten Leistungsphasen nach HOAI
für mindestens 3 vergleichbare Projekte bzw. Technische Anlagen.
Kriterien, die die technische und berufliche Leistungsfähigkeit darstellen
Eignungskriterien gemäß § 46 VgV Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Ausbildungsnachweise Projektleiter/ stellv. PL, dass erforderliche berufliche Befähigung vorhanden ist.
Kriterien, die die technische und berufliche Leistungsfähigkeit darstellen
Eignungskriterien gemäß § 46 VgV Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Ausbildungsnachweise Projektleiter/ stellv. PL, dass erforderliche berufliche Befähigung vorhanden ist.
Kriterien, die die technische und berufliche Leistungsfähigkeit darstellen
Eignungskriterien gemäß § 46 VgV Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Angabe von durchschnittlicher jährlicher Belegschaft
Kriterien, die die technische und berufliche Leistungsfähigkeit darstellen
Eignungskriterien gemäß § 46 VgV Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Angabe von durchschnittlicher jährlicher Belegschaft
Kriterien, die die technische und berufliche Leistungsfähigkeit darstellen
Eignungskriterien gemäß § 46 VgV Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Anteil der Unterauftragsvergabe bei Bedarf angeben
Sonstige Ausschlusskriterien
Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind die genannten Nachweise einzeln zu erbringen.
1.3. Abgabe Eigenerklärung zu Sanktionen gegen Russland
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Sicherheit & Versorgung verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Die dazu maßgeblichen Fristen gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB regelt das Gesetz wie folgt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis veröffentlicht · 69 Tage nach Fristende
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
KI Gesucht wird die Fachplanung der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Asbach.
KI Vergabe von Elektroplanungsleistungen für die Brandschutz- und Sicherheitstechnische Ertüchtigung von Saal und Küche des BSZ „Julius Weisbach“ in Freiberg.
KI Gesucht werden Fachplaner für die technische Ausrüstung (Anlagengruppen 4+5) im Rahmen der Grundsanierung der ehemaligen Robotronkantine in Dresden.
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