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Kuratierte Vermittlungsplattform für Tagespraktika für Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz 2026
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau · Mainz · Rheinland-Pfalz
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Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Realisierung einer kurartierten Vermittlungsplattform für Tagespraktika für Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz im Jahr 2026. Die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bildung & Forschung
Gegenstand ist die Entwicklung und Realisierung einer kuratierten Vermittlungsplattform für Tagespraktika für Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz im Jahr 2026.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität des Angebots 60 %Qualität
Die Qualität des Angebots wird nach folgenden Unterkriterien bewertet: - Konzeptionelle Planung und Umsetzung (12 Punkte) - Anpassung der lizenzierten Plattform an die Projektwochen, Usability, Zielgruppengenauigkeit (8 Punkte) - Werbekampagne (5 Punkte) - Infomaterialien (5 Punkte) - Telefonhotline (5 Punkte) - Teilnahmebestätigungen (5 Punkte) - Auswertung und Evaluierung (5 Punkte) - Kostenplan (4 Punkte) - Arbeits- und Zeitplanung (4 Punkte) Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen (Bewertungsmatrix - Zuschlagskriterien).
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Preis 40 %
Wertungspreis ist der Gesamtbruttopreis (einschließlich Optionen) inklusive aller Nebenkosten. Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen (Bewertungsmatrix - Zuschlagskriterien).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Bietenden müssen über das für die fach- und fristgerechte Ausführung des Auftrags erforderliche Personal verfügen und in der Lage sein, seine/ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen. Über das Unternehmen des Bietenden darf kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet worden sein. Die Eröffnung eines solchen darf nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden sein. Das Unternehmen darf nicht faktisch zahlungsunfähig sein.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
Die Bietenden müssen über die für die Ausführung des Auftrags erforderliche technische Ausrüstung verfügen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Nachweis der Erfahrungen in der Durchführung vergleichbarer landesweiter Projekte. Hierzu sind Referenzen aus in den vergangenen drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (digitalisiertes Matching von Tagespraktika für Schülerinnen und Schüler) (mit kurzer inhaltlicher Beschreibung) vorzulegen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- 12.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer iMi digital GmbHZuschlagswert 185.400 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 492 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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