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Umsetzung der altengerechten Quartiersentwicklung im Rahmen des Handlungskonzepts Älterwerden in Hamm für die Jahre 2027 - 2029 für die Stadtteile Hammer-Norden und Herringen
Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrales Beschaffungsmanagement · Hamm · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 29.09.2026, 06:00 Uhr (noch 30 Tage)
Beschreibung
Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Leistung zur Fortführung der Umsetzung der altengerechten Quartiersentwicklung mit jeweils einer 1,0 Vollzeitäquivalent (VZÄ) in den Quartieren Hammer-Norden und Herringen für die Jahre 2027 bis 2029, vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung und Genehmigung des Haushaltsplan 2027 ff, in einem offenen Verfahren europaweit aus.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die altengerechte Quartiersentwicklung in Hamm für die Jahre 2027-2029.
- Es werden Dienstleistungen mit jeweils 1,0 Vollzeitäquivalent pro Quartier (Hammer-Norden und Herringen) ausgeschrieben.
- Das Vergabeverfahren ist offen und europaweit.
- Die Leistungserbringung ist vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung und Genehmigung des Haushaltsplans 2027 ff.
Die Stadt Hamm sucht Dienstleistungen zur Fortführung der altengerechten Quartiersentwicklung in den Stadtteilen Hammer-Norden und Herringen für die Jahre 2027-2029.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV - Referenzen - (1) Mit dem Angebot vorzulegen sind: (1.1) Als Nachweis hat der Bieter im Vordruck "Referenzliste" Referenzen anzugeben, die er in den letzten 3 Jahren (2023-2025) durchgeführt hat. Der Nachweis ist erbracht, wenn eine quantitativ sowie qualitativ vergleichbare Leistung zur zu vergebenden Leistung innerhalb der letzten drei Jahre ausgeführt wurde und dieses Projekt mindestens drei der geforderten Schwerpunkte abdeckte: - Stärkung von Stadtteilen, Akteursaktivierung, Netzwerkarbeit - Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung - Akquise, Schulung und Begleitung Ehrenamtlicher - niederschwellige Beratungs- und Begegnungsangebote, insbesondere auch in digitaler Form Inkl. Angaben zum Gegenstand des Auftrags, Leistungszeitraum, Auftragswert und den Auftraggebern (zentrale Telefonnummer und Mailadresse). Handelt es sich um eine Bietergemeinschaft, so sind die Referenzen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. (1.2) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV: (1.2.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe" (1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 70 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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