Vor-Ort-Begehung / Besichtigung
Eine Objektbesichtigung ist fakultativ (FREIWILLIG)
Freistaat Bayern, vertreten durch das AELF Abensberg-Landshut · Abensberg · Bayern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Angebote bis 21.08.2026, 10:00 Uhr (noch 26 Tage)
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg- Landshut, schreibt die Unterhaltsreinigung (Los 1 & Los 3) sowie die Glas- und Rahmenreinigung (Los 2 & Los 4) für die Gebäude in Abensberg inkl. Siegenburg und in Landshut aus. Bei der Unterhaltsreinigung für das Dienstgebäude in Abensberg und das Forstrevier in Siegenburg (Los 1) beläuft sich die Grundreinigungsfläche auf rund 1.800 m². Die Jahresreinigungsfläche beträgt rund 154.000 m². Für das Dienstgebäude in Landshut (Los 3) beläuft sich die Grundreinigungsfläche auf rund 2.200 m². Die Jahresreinigungsfläche beträgt rund 240.000 m². Bei der Glas- und Rahmenreinigung für das Dienstgebäude in Abensberg und das Forstrevier in Siegenburg (Los 2) beläuft sich die Grundfläche auf rund 130 m². Die Jahresreinigungsfläche beträgt rund 240 m². Für das Dienstgebäude in Landshut (Los 4) beläuft sich die Grundreinigungsfläche auf rund 420 m². Die Jahresreinigungsfläche beträgt rund 840 m². Eine Objektbesichtigung ist fakultativ (FREIWILLIG). Näheres zur Anmeldefrist siehe Vergabeunterlagen.
Branche: Facility Management & Gebäudetechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Ausschreibung umfasst die Unterhalts-, Glas- und Rahmenreinigung für Gebäude in Abensberg und Landshut, aufgeteilt in vier Lose.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/2b4acd3d-fb1c-4e3a-a7a5-53c0654646fc/awardcriteria
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Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
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Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1GWB, soweit: • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
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