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24FEI73052 Bauüberwachungsleistungen ABS Hannover-Berlin 1.BS
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
Das Projekt beinhaltet Maßnahmen zur Elektrifizierung, zur Geschwindigkeitsanhebung der Lehrter Stammbahn (Strecke 6107) und den Einbau einzelner Überleitverbindungen zwischen den Strecken 6107 und 6185. In dem Zusammenhang wird auch ein 740m Überholgleis bei Gardelegen errichtet. Außerdem erfolgt die Erneuerung des Oberbaus der Schnellfahrstrecke 6185 in der Bauform Feste Fahrbahn. Der in der Mitte befindliche Knoten Stendal ist dabei von den Baumaßnahmen ausgeschlossen und dient als Bezugspunkt im Projekt. Für die Ausschreibung werden die Bauüberwachungsleistungen in nachfolgende Lose unterteilt: Los 1 ABS Ost inkl. Bindfelde Los 2 ABS West inkl. 740m Gardelegen Los 3 FF Ost Los 4 FF West Los 5 LST übergreifend (Stw-Bereiche) Los 6 Bauoberleitung (MLB gemäß HOAI, Grundleistung) Los 7 Umwelt, Landschaftsbau, Abfallmanagement Los 8 Vermessungstechn. BÜB Los 9 Geotechn. BÜB Los 10 TB 4.2
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Korrektur durch den Auftraggeber
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht werden Bauüberwachungsleistungen für die Elektrifizierung, Geschwindigkeitsanhebung und den Einbau von Überleitverbindungen der Lehrter Stammbahn sowie die Erneuerung des Oberbaus auf der Schnellfahrstrecke 6185.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt hat — bekanntgegeben in der Ausschreibung zu diesem Verfahren.
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Preis 80 %
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Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog 20 %Qualität
Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
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Preis 80 %
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Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog 20 %Qualität
Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
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Preis 80 %
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Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog 20 %Qualität
Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
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Preis 80 %
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Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog 20 %Qualität
Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
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Preis 100 %
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Preis 100 %
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Preis 100 %
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Preis 100 %
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Preis 100 %
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vertragsänderung Sie sind hier
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
13 Veröffentlichungen
- 30.09.2026 03 - Entsprechend Projektfortschritt und zur Erfüllung des Werkerfolges sind Unterstützungsleistungen durch die geotechische BUW im Zusammenhang mit der Prüfung der AP aus geotechnischer Sicht notwendig. Die Plausibilität der Ausführungsplanung (Erläuterungsbericht und Pläne) gegenüber dem Bauvertrag, der GP und der Örtlichkeit auf Ausführbarkeit sowie ggf. ZIE/UiG ist zu prüfen. Diese Leistung ist bisher nicht im bestehenden HV enthalten. Der zu diesem Thema bereits bestehende NTOI ist nicht auskömmlich. Es sind weitere Planrüfungen erforderlich. Die Gesamtverantwortung terminlich und technisch bleibt weiterhin bei der ausführenden Firma. Zwingend notwendige Einarbeitungen in die Leistung entfallen durch die Vergabe der Leistung an den bereits eingebundenen AN. Eine Ausschreibung der Leistung würde zu beträchtlichen Zusatzkosten und zeitlichen Verzögerungen führen und einen wirtschaftlichen Schaden verursachen.
- 30.09.2026 03 - Es kommt im Rahmen der bereits beauftragten umweltfachlichen BUW zu einem gestiegenen Leistungsaufwand im Besprechungswesen, bei den Prüfintervallen der Lärmprognosen, bei den MKA und N T -Bewertungen von Bau-Nachträgen und bei der Errichtung von Baustraßen. Diese Leistungen sind zwar Bestandteil der vertraglich vereinbarten Hauptleistung, überschreiten aber den beauftragten Rahmen. Ein zu beauftragender Dritter müsste zur Leistungserbringung sämtliche Grundlagen und Schnittstellen neu nachvollziehen, was zu zeitlichen Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen würde (Gefährdung IBN-Termin).
- 25.09.2026 09 - Aus technischer Sicht kann die Leistung wirtschaftlich und fachlich nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer erbracht werden, da dieser seit Projektbeginn in die Gesamtmaßnahme eingebunden ist und über detaillierte Kenntnisse der Vertragsgrundlagen, des Bauablaufs, der Schnittstellen sowie der projektspezifischen Randbedingungen verfügt. Die zusätzliche Bauüberwachung der Verkehrsstationen Vinzelberg und Uchtspringe ist unmittelbar mit den bereits vom Auftragnehmer überwachten Maßnahmen des Loses 2 verknüpft. Die erforderliche Koordination zwischen den Gewerken Verkehrsanlagen, Hochbau, KIB, EEA und TK sowie die Einbindung in die laufenden Abstimmungs-, Dokumentations- und Abnahmeprozesse setzen eine durchgängige Projektkenntnis voraus. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zu einem erheblichen Einarbeitungsaufwand, zusätzlichen Schnittstellen und erhöhten Risiken für Termin-, Qualitäts- und Informationsverluste führen.
- 25.09.2026 08 - Eine Ausschreibung für diese Leistung verlief erfolglos, weil keine Angebote abgegeben wurden. Die Leistung des techn. Berechtigten ist zur Aufrechterhaltung der örtlichen Bauleistungen und zur Erreichung des Projektziels zwingend erforderlich. Die Leistung ist nicht Bestandteil der bisher beauftragen Leistungen. Es handelt sich um eine notwendige Nachtragsleistung die bei aller Sorgfaltspflicht nicht vorhersehbar war.
- 24.09.2026 02: Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird: Die erforderliche Fortführung der Leistungen ergibt sich aus dem tatsächlichen Baufortschritt und der weiterhin notwendigen fachlichen Begleitung geotechnischer Fragestellungen bis zum Abschluss der Maßnahme. Die Verlängerung stellt somit keine inhaltliche Änderung des Leistungsbildes dar, sondern lediglich eine zeitliche Fortschreibung bereits vereinbarter Leistungen unter angepassten Rahmenbedingungen. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist dabei aus technischen Gründen nicht vertretbar. Die derzeit beauftragte Bauüberwachung ist seit Projektbeginn eingebunden und verfügt über einen umfassenden, projektspezifischen Kenntnisstand zu Baugrundverhältnissen und durchgeführten Untersuchungen. Diese gewachsene fachliche Kontinuität ist für die sachgerechte Bewertung und Begleitung der weiteren Bauausführung von entscheidender Bedeutung. Durch die Beauftragung eines Dritten zum jetzigen Zeitpunkt würden sich außerdem bei der Durchsetzung möglicher Mängelansprüche Konflikte ergeben. Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände: (1.000 Zeichen)
- 16.06.2026 007_LOS2_Eine Ausschreibung für diese Leistung verlief erfolglos, weil keine Angebote abgegeben wurden. Die Leistung des techn. Berechtigten ist zur Aufrechterhaltung der örtlichen Bauleistungen und zur Erreichung des Projektziels zwingend erforderlich. Die Leistung ist nicht Bestandteil der bisher beauftragen Leistungen. Es handelt sich um eine notwendige Nachtragsleistung die bei aller Sorgfaltspflicht nicht vorhersehbar war.
- 25.03.2026 2:Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz I Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
- 24.03.2026 06:Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz I Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
- 29.01.2026 05: Die im Nachtrag 5 enthaltenen Dienstleistungen sind essenziell, um die vertraglich festgelegten Kerntätigkeiten termingerecht realisieren zu können. Die BUW begleitet das Projekt von Beginn an und verfügt über umfassende Projekterfahrung. Da sie sowohl die Hauptleistungen verantwortet als auch für die Schnittstellenkoordination zuständig ist, kommt ausschließlich sie für die Erbringung dieser ergänzenden Leistungen in Frage. Eine Vergabe dieser Aufgaben an externe Dienstleister hätte nicht nur zeitliche Verzögerungen und finanzielle Auswirkungen zur Folge, sondern würde insbesondere Herausforderungen in der Abstimmung und Qualitätssicherung mit sich bringen.
- 29.01.2026 01: Entsprechend Projektfortschritt und zur Erfüllung des Werkerfolges sind Unterstützungsleistungen durch die geotechische BUW im Zusammenhang mit der Prüfung der AP aus geotechnischer Sicht notwendig. Die Plausibilität der Ausführungsplanung (Erläuterungsbericht und Pläne) gegenüber dem Bauvertrag, der GP und der Örtlichkeit auf Ausführbarkeit sowie ggf. ZIE/UiG ist zu prüfen. Diese Leistung ist bisher nicht im bestehenden HV enthalten. Die Gesamtverantwortung terminlich und technisch bleibt mit dem NT bei der ausführenden Firma. Zwingend notwendige Einarbeitungen in die Leistung entfallen durch die Vergabe der Leistung an den bereits eingebundenen AN. Eine Ausschreibung der Leistung würde zu beträchtlichen Zusatzkosten und zeitlichen Verzögerungen führen und einen wirtschaftlichen Schaden verursachen. aktuell
- 26.01.2026 4: Eine Ausschreibung für diese Leistung verlief erfolglos, weil keine Angebote abgegeben wurden. Die Leistung des techn. Berechtigten ist zur Aufrechterhaltung der örtlichen Bauleistungen und zur Erreichung des Projektziels zwingend erforderlich. Die Leistung ist nicht Bestandteil der bisher beauftragen Leistungen. Es handelt sich um eine notwendige Nachtragsleistung die bei aller Sorgfaltspflicht nicht vorhersehbar war.
- 04.12.2025 1 zum vereinbarten Vertrag ist eine Leistungsänderung, für die zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs notwendig, betreffend der Erweiterung folgender Leistungstungsbereiche: • ABS: Elektrifizierung Str 6107 km 94,5 – km 100,9 (Bindfelde) • ABS: Elektrifizierung Str 6107 km 82,30 – km 71,8 (Rathenow) • FF: Erweiterter Sanierungsbereich der Strecke 6185 östlich von Stendal von km 166,075 bis km 183,317 Die Leistungen entsprechen den Leistungen des Hauptvertrages (Umweltfachliche Bauüberwachung, BÜW Landschaftsbau) und werden im selben Leistungszeitraum erforderlich. Der bisher vertraglich gebundene Leistumgsbereicht umfasst für die ABS (6107): östlich von Stendal: von km ca. 83 bis ca. km 94,5 und westlich von Stendal km 112 bis km 143,5 sowie für die Feste Fahrbahn 6185: östlich von Stendal: von ca. km 183 bis ca. km 194 und westlich von Stendal von ca. km 211 bis ca. km 242 Die zusätzlichen/geänderten Leistungen stehen in engen Zusammenhang mit der Hauptvertragsleistung und liegen in der gesamthaften Planungs-, Ausführungs- und Abnahmeverantwortung des beauftragten Unternehmens. Zudem verfügt der AN bereits über vertiefte, aktuelle umwelttechnische Ortskenntnisse. Aufgrund der gegenwärtig sehr angespannten Marktsituation und im Zusammenhang mit den Erfahrungen aus bisherigen Ausschreibungen zur BÜW sind keine Kapazitäten am Markt vorhanden. Die Leistung ist somit als Nachtrag zu beauftragen.
- 11.09.2025 NT 003 Der Leistungskatalog umfasst Nachbearbeitungsarbeiten im Rahmen der BÜW, Vorbereitungsmaßnahmen für das Hauptlos 2 sowie fachliche Begleitung der Bauleitung. Diese Dienstleistungen sind essenziell, um die vertraglich festgelegten Kerntätigkeiten termingerecht realisieren zu können. Die BÜW begleitet das Projekt von Beginn an und verfügt über umfassende Projekterfahrung. Da sie sowohl die Hauptleistungen verantwortet als auch für die Schnittstellenkoordination zuständig ist, kommt ausschließlich sie für die Erbringung dieser ergänzenden Leistungen in Frage. Eine Vergabe dieser Aufgaben an externe Dienstleister hätte nicht nur zeitliche Verzögerungen zur Folge, sondern würde insbesondere Herausforderungen in der Abstimmung und Qualitätssicherung mit sich bringen.
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Preiseinschätzung
Basierend auf 412 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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