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Systemunterstützung für die MaRisk-Compliance-Funktion
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel · Schleswig-Holstein
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBereitstellung und Betrieb eines Informationsportals für die Identifikation der für die Auftraggeberin wesentlichen rechtlichen Anforderungen als SaaS Lösung.🏆 VÖB Service GmbH · Bonn
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Los 2 VergebenBereitstellung und Betrieb einer (Fach-) Applikation zur Inventarisierung und risikoorientierten Bewertung der für den AG wesentlichen rechtlichen Anforderungen und Vorgaben als SaaS Lösung🏆 VÖB Service GmbH · Bonn
- VÖB Service GmbH · Bonn
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: VÖB Service GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Systemunterstützung für die MaRisk-Compliance-Funktion --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (die Auftraggeberin) – das zentrale Förderinstitut des Landes Schleswig-Holstein – berät, fördert und finanziert Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen in Schleswig-Holstein. Die Auftraggeberin ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und besitzt eine Bankerlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Träger und alleiniger Eigentümer der Auftraggeberin ist das Land Schleswig-Holstein. Sie beschäftigt rund 800 aktive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Auftraggeberin sucht eine SaaS-Lösung zur Erfüllung der Aufgaben der Compliance-Funktion gemäß MaRisk, zur Identifikation, Inventarisierung und risikoorientierten Bewertung der wesentlichen (aufsichts-)rechtlichen Anforderungen und Vorgaben, deren Nichteinhaltung zu einer Gefährdung des Vermögens des Instituts führen kann. Das Inventar für die MaRisk-Compliance-Funktion wird seit 2018 in einer Lotus Notes Datenbank geführt. Für die fortlaufende Aktualisierung des Inventars nutzt die MaRisk-Compliance-Funktion eine Legal-Monitoring-Plattform, das Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein und die Mitteilungen und Gremienschreiben des Verbands der öffentlichen Banken (VÖB). Die Pflege des Inventars erfolgt durch manuelle Übertragung neuer Normen und Aktualisierung bestehender Datenbankeinträge. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gegenstand der Ausschreibung: Es wird eine sich aus zwei Losen zusammensetzende Lösung als SaaS Anwendung ausgeschrieben. Die Gesamtlösung soll aus einem Informationsportal für die Identifikation (Los 1) sowie einer Fach-Applikation zur Inventarisierung und risikoorientierten Bewertung (L
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📅 Laufzeit endet am 31.10.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Angemessene Arbeitsbedingungen
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Zuschlagskriterium Preis 30 %Preis
Mit dem Angebot ist eine Preiskalkulation gem. dem ausgefüllten Preisblatt einzureichen. Das Preisblatt (.xlsx-Format) ist zwingend in Excel (.xlsx-Format) einzureichen.
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Zuschlagskriterium 30 %Qualität
Erfüllungsgrad des Lastenheftes. Die funktionalen und technischen Anforderungen an die (Fach-) Applikation sind detailliert in dem Lastenheft (siehe Anlage 1 zu dieser Leistungsbeschreibung) beschrieben. Die Anbieter, die nicht alle KO-Kriterien aus dem Lastenheft einhalten können, werden aus dem Verfahren ausgeschlossen.
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Zuschlagskriterium 20 %Qualität
Präsentation der (Fach)-Applikation Die konkrete Bewertung der einzelnen Unterkriterien ist der Bewertungsmatrix zu entnehmen.
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Zuschlagskriterium 20 %Qualität
Konzeptionelle Umsetzung des Auftrags gemäß Lastenheft. Im Rahmen der Angebotsabgabe ist ein Konzept zu erarbeiten, in dem die Umsetzung der Anforderungen des Lastenheftes der IB.SH an die (Fach-) Applikation sowie die Schulungs- und Supportleistungen ausführlich beschrieben werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Pro Los wurde nur ein Angebot abgegeben (von VÖB Service GmbH). Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
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Auftragnehmer VÖB Service GmbH1 Veröffentlichung
- 18.11.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 2.997 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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