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Unterstützungsleistungen im Rahmen der Implementierung einer zentralen Datenplattform
Investitionsbank Schleswig-Holstein · Kiel · Schleswig-Holstein · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenFachliche Unterstützungsleistungen für die Anbindung der FSDM an SAP und A360🏆 Bietergemeinschaft CAS Concepts and Solutions AG & ARREBA Consulting GmbH · Hamburg
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Los 2 VergebenUnterstützungsleistungen für die Anbindung von non-SAP Systemen an die FSDM🏆 Bietergemeinschaft CAS Concepts and Solutions AG & ARREBA Consulting GmbH · Hamburg
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Los 3 VergebenUnterstützungsleistungen für die Erstellung einer BI-Strategie und deren Implementierung🏆 Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · München
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Los 4 VergebenUnterstützungsleistungen für den Aufbau des Datenmanagements🏆 Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · München
- Bietergemeinschaft CAS Concepts and Solutions AG & ARREBA Consulting GmbH · Hamburg Mittleres Unternehmen
- Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · München Großunternehmen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Unterstützungsleistungen im Rahmen der Implementierung einer zentralen Datenplattform Beschreibung: Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) ist das zentrale Förderinstitut des Landes Schleswig-Holstein. Sie unterstützt Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen im Land durch Beratung, Förderung und Finanzierung. Als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit einer Bankerlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) agiert die IB.SH im öffentlichen Auftrag. Träger und alleiniger Eigentümer der IB.SH ist das Land Schleswig-Holstein. Die Bank verfügt über ein Bilanzvolumen von mehr als 20 Milliarden Euro und beschäftigt über 850 Mitarbeitende. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die IB.SH plant die Einführung einer zentralen Datenplattform für die Gesamtbanksteuerung und eines darauf aufbauenden bankweiten Datenmanagements und sucht im Zuge dieser Ausschreibung ein oder mehrere Unternehmen, die in den verschiedenen Themenfeldern entsprechende Unterstützungsleistungen im Rahmen der Implementierung leisten. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ausgangssituation: Das Vorhaben konzentriert sich auf die Erfüllung der regulatorischen und internen Anforderungen zur Gesamtbanksteuerung. Im Projektauftrag enthalten sind insbesondere die aufsichtsrechtlichen Anforderungen (Meldewesen, Risikocontrolling), die interne und externe Ergebnissteuerung (einschließlich Kennzahlen und Effizienzanalysen), das Vorstandsreporting zu den genannten Themen, die ESG-Berichterstattung sowie der parallele Aufbau eines modernen Datenmanagements. Die derzeitige Systemlandschaft für die Gesamtbanksteuerung umfasst verschiedene bestandsführende und ergänzende Systeme, deren Daten über bilaterale Schnittstellen oder den Umw
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Zuschlagskriterium 1 30 %Preis
Tagessätze.
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Zuschlagskriterium 2 30 %Qualität
Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals.
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Zuschlagskriterium 3 30 %Qualität
Qualität des Umsetzungskonzeptes.
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Zuschlagskriterium 4 10 %Qualität
Präsentation des Angebotes.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
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Auftragnehmer (2) Bietergemeinschaft CAS Concepts and Solutions AG & ARREBA Consulting GmbH · Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft1 Veröffentlichung
- 23.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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