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Beschaffung von Wartungslizenzen für die Software „ARIS“
Bundesministerium für Verkehr · Berlin · Berlin · Oberste Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
SAG Aris GmbH
Auftragnehmer
Beschreibung
Zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware verbunden mit der Erbringung von Pflegeleistungen und Supportleistungen: - Lizenz ARIS Enterprise - Enterprise Server (YSPES) on Windows, 1x Tenant für 24 Monate, - Lizenz ARIS Enterprise – Admin (YSPAB) on Windows, 30 Named User für 24 Monate, - ARIS Enterprise – Designer (YSPDE) on Windows, 400 named User, - ARIS Enterprise - Viewer PRO (YSPVM), Pack on Windows, 3 Concurrent User, - ARIS Enterprise - Viewer Pack (YSPVP) on Windows, 11 Concurrent User cumulative und - ARIS Enterprise - Ext. for SAP Solution (YSPSO) 1 Tenant, - ARIS Enterprise - Ext. Simulation (YSPSI) 1 Named User, - ARIS UML Designer (YUD) 10 Named User, 4.532,44 € - ARIS Enterprise - Enterprise Server (YSPES) on Windows, 1x Tenant, - ARIS Enterprise – Admin (YSPAB) on Windows, 2 Named User, - ARIS Enterprise – Designer (YSPDE) on Windows, 6 Named User, - ARIS Enterprise - Viewer PRO (YSPVM) Pack on Windows, 1 Concurrent User Cumulative, - ARIS Enterprise - Viewer Pack (YSPVP) on Windows, 1 Concurrent User cumulative, - ARIS Enterprise - Ext. for SAP Solution (YSPSO) 1 Tenant, - ARIS Enterprise. - Ext: Simulation (YSPSI) 1 Named User, - ARIS UML Designer (YUD) 1 Named User
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📅 Laufzeit endet am 28.10.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
1 von 1 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Kosten nach Wichtigkeit
100
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer SAG Aris GmbHZuschlagswert 340.000 €1 Veröffentlichung
- 27.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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