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Berlin-HBF Instandsetzung Regen- und Abwasserleitungen - Mieterkoordinator Gebäudeteil Nordwest
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11) · Berlin · Berlin
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Koordination zwischen Mietern und Projektleitung bei Instandsetzungsarbeiten an Regen- und Abwasserleitungen im Berliner Hauptbahnhof.
- Ziel ist die Minimierung von Schadensersatzansprüchen und die Sicherstellung eines reibungslosen Bauablaufs unter laufendem Betrieb.
- Die Leistung umfasst die Schnittstellenfunktion in verschiedenen Bauabschnitten.
- Es handelt sich um eine Dienstleistungsausschreibung mit der CPV-Nummer 71541000.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Im Berliner Hauptbahnhof wird in mehreren Bauabschnitten und unter laufendem Betrieb eine Instandhaltung des Abwasser- und Regenwassernetzes durchgeführt. In den jeweils behandelten Bauabschnitten ergeben sich Zonen, im Verlauf der Leitungen. In diesen Zonen werden Bauteile geöffnet, um die Instandsetzung zu ermöglichen. Nach der Instandsetzung wird wieder der ursprüngliche Zustand hergestellt damit die Mietflächen wieder in Betrieb gehen können. In vermieteten Flächen führen diese Arbeiten zu einem Mangel am Mietgegenstand. Um den Schadensersatz so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig einen reibungslosen Bauablauf der Instandsetzungsmaßnahme sicherzustellen soll ein Mieterkoordinator in der Schnittstelle zwischen Mieter und Projekt eingesetzt werden.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Zentraleinkauf, bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten./// Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. /// Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vor ab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. /// Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben. /// Der Bieter verpflichtet sich, auf Verlangen die Kalkulation zum Angebot vor der Vergabe vorzulegen. Die Kalkulation muss für den AG vor der Vergabe einsehbar sein. Der Bieter verpflichtet sich, auf Verlangen die Kalkulation zum Angebot vor der Vergabe vorzulegen. Die Kalkulation muss für den AG vor der Vergabe einsehbar sein. ///“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Bedarf hat sich geändert
1 Veröffentlichung
- 21.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 965 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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