Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb Energie & Umwelt ⚠ Direktvergabe
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EU-Oberschwelle

Gründung der EEH GmbH zur Beteiligung an Projekten Erneuerbarer Energien im Hochsauerlandkreis

Hochsauerlandkreis, vertreten durch den Landrat · Meschede · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber

Beschreibung

Der Hochsauerlandkreis (im Folgenden "HSK“) beabsichtigt, die Erneuerbarer Energien HSK GmbH (im Folgenden "EEH") – ggfs. unter Beteiligung kreisangehöriger Gemeinden – als Tochtergesellschaft zu gründen, die sich im HSK an verschiedenen Projekten der Erneuerbaren Energien, insbesondere an Windenergie- und Photovoltaikprojekten, beteiligt. Zusätzliche allgemeine Informationen: 1. Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Der HSK ist der Auffassung, dass die unter 5.1 dargestellte Gründung der EEH aus den unter 6 (s. auch 5.1.6) genannten Gründen ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union vergaberechtlich zulässig ist. Der HSK beabsichtigt daher, frühestens 10 Kalendertage nach dem Tag der Veröffentlichung dieser ex-ante-Transparenzbekanntmachung die zur Gründung der EEH erforderlichen Verträge zu schließen. 2. Der HSK wird keine ex-post-Bekanntmachung nach § 132 Abs. 5 GWB veröffentlichen. 3. Neben dem HSK als Beschaffer nach Ziff. 1.1 werden sich ggfs. kreisangehörige Gemeinden des HSK an der EEH beteiligen.

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Branche: Energie & Umwelt

Der Hochsauerlandkreis plant die Gründung einer Tochtergesellschaft zur Beteiligung an Projekten im Bereich Erneuerbare Energien (Wind, PV).

Es handelt sich um eine freiwillige Transparenzbekanntmachung, die frühestens 10 Tage nach Veröffentlichung zur Vergabe der Gründungsverträge führen soll. Die genauen Eignungsanforderungen sind nicht detailliert aufgeführt, aber die Komplexität der Gründung und Beteiligung deutet auf mittlere Anforderungen hin.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Grenzüberschreitendes Recht

Richtlinie 2014/24/EU

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Das Verfahren für Verstöße gegen die von dieser freiwilligen ex-ante-Transparenzbekanntmachung erfassten Vorgänge richten sich nach den Vorschriften der §§ 135, 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Nach § 135 GWB kann eine Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages, der ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 1, 2 GWB). Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt diese Unwirksamkeit nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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  1. Direktvergabe-Ankündigung Sie sind hier

    Geplante Direktvergabe (VEAT) — 10 Tage Stillhaltefrist

    1 Veröffentlichung

    • 18.04.2024 Original-Veröffentlichung aktuell

Preiseinschätzung

Basierend auf 316 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 121.482 €
Median 363.269 €
Oberes Quartil 485.908 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Direktvergabe-Ankündigung

Der Aufgeber plant diesen Auftrag ohne Wettbewerb direkt zu vergeben. Bieter können in einer Stillhaltefrist Einspruch einlegen.

Stillhaltefrist abgelaufen seit 28.04.2024
Was ist eine VEAT-Notice? →
Stammdaten

Direktvergabe (VEAT): Der Auftragswert wird bei dieser Bekanntmachungsart häufig nicht veröffentlicht — hier hat der Auftraggeber keinen angegeben.

Vergabenummer EEH01
Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber Hochsauerlandkreis, vertreten durch den Landrat
Standort Meschede, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 18.04.2024
CPV-Codes (7) 71314000 · Architektur und Ingenieurwesen
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09330000 · Erdöl, Strom und Energie
09332000 · Erdöl, Strom und Energie
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(Was ist das?)
Erfüllungsort Arnsberg

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Ø Bieter in der Branche 4.1
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 280.072 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 88%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Energie & Umwelt mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 11.068 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 41%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 3/4 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Hochsauerlandkreis, vertreten durch den Landrat · Meschede

peter.brandenburg@hochsauerlandkreis.de
+49 291 94-1550