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On-Demand-Verkehr "Wittlich-Shuttle
Stadt Wittlich · Wittlich · Rheinland-Pfalz · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vergeben und umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen als On-Demand-Verkehr (ODV) auf dem Gebiet der Stadt Wittlich inkl. der Stadtteile Bombogen, Dorf, Lüxem, Neuerburg und Wengerohr. Der Auftragnehmer muss für die Leistungserbringung 2 Fahrzeuge (1 KB und 1 KBR gem. Anlage zum Vertrag Mindestanforderungen an die Fahrzeuge) inkl. Fahrpersonal zur Verfügung stellen. Die On-Demand-Verkehrsleistung ist zu folgenden Betriebszeiten zu erbringen: Montag bis Donnerstag: Fahrzeug 1 (KBR) von 05:00 Uhr bis 19:00 Uhr, Fahrzeug 2 (KB) von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Freitag: Fahrzeug 1 (KBR) von 05:00 Uhr bis 24:00 Uhr, Fahrzeug 2 (KB) von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Samstag: Fahrzeug 1 (KBR) von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Sonntag: Fahrzeug 1 (KBR) von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr. An gesetzlichen Feiertagen wird kein ODV-Verkehr angeboten. Der ODV darf nicht parallel zu den übrigen ÖPNV-Linien im Stadtgebiet verkehren. Eine Bedienung beliebiger Adressen (sog. Haus-zu-Haus-Bedienung) ist nicht zulässig. Die Buchung einer Fahrt durch einen / mehrere Fahrgäste muss per App oder Telefon möglich sein. Der Auftragnehmer hat hierfür eine entsprechende On-Demand-Verkehr Software inkl. App (iOS und Android) zur Verfügung zu stellen. Diese Software muss die Buchung, Disposition und Abrechnung des ODV ermöglichen. Ergänzend muss der Auftragnehmer auch eine Fahrtwunschbestell-Hotline vorhalten, die telefonische Fahrtwünsche entgegennimmt. Die Hotline muss die Fahrtwünsche in der Software / App hinterlegen. Es ist der VRT-Tarif anzuwenden zuzüglich eines Komfortzuschlags. Inhaber von Zeitkarten oder Einzelfahrscheinen zahlen ebenfalls einen Komfortzuschlag. Der Komfortzuschlag wird jeweils nur von der bestellenden Person entrichten (nicht für mitgebuchte Fahrgäste). Die Leistungen umfassen durchschnittlich 53.400 Besetztkilometern
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Ausschreibung
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- 16.10.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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