Zusätzlich sind je Referenz mindestens zwei (2) der folgenden vier (4) Wahlmodule nachzuweisen:
1. Vorgehensmodelle: Anwendung eines standardisierten Vorgehensmodells im Projekt (klassisch nach V-Modell XT / XT Bund bzw. PRINCE2/IPMA und/oder agil nach Scrum, Kanban, SAFe).
2. Agile oder hybride Transition: Steuerung oder methodische Begleitung eines agilen oder hybriden Vorgehens in einem ehemals klassischen Projektumfeld.
3. Risikomanagement und Berichtswesen: Etablierung, Durchführung und Pflege eines strukturierten Projektrisikomanagements und/oder Aufbereitung von entscheidungsrelevanten Statusberichten und Kennzahlen für die Lenkungsebene.
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4. Schnittstellenkoordination zu Querschnittsthemen: Koordination und Berücksichtigung von mindestens einem projektbezogenen Querschnittsthema: IT-Sicherheit (z. B. BSI IT-Grundschutz, ISO 27001), Datenschutz (DSGVO), IT-Betriebskonzepte (ITIL), Barrierefreiheit (BITV 2.0) oder Software-/Systemarchitektur (z. B. ARC42).
Über alle drei Referenzen zusammen gilt zusätzlich:
Alle vier (4) Wahlmodule (1-4) müssen insgesamt mindestens einmal abgedeckt sein (d. h. verteilt über die drei eingereichten Referenzen).
Formale Hinweise und Regelungen
Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).