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Erweiterung/Umbau Ahorn-Grundschule Bergfelde, Hohen Neuendorf: Vergabe von Leistungen der Tragwerksplanung gem. HOAI §51 u. Leistungen des Wärmeschutz/Energiebilanzierung gem. HOAI Anlage 1.2.2/1.2.3
Stadtverwaltung Hohen Neuendorf · Hohen Neuendorf · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber
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Die derzeit weitestgehend 2-zügige Ahorn-Grundschule soll zu einer 3-zügigen Grundschule erweitert werden. Die Schule besteht aus einem 2-geschossigen Gebäude mit teilweise ausgebautem Dachgeschoss aus dem Jahr 1911 und einem später errichteten Anbau (Westflügel). Im Jahr 2006 wurde die Schule mit einem 2-geschossigen Neubau erweitert. Die aktuelle Planung sieht nun den Neubau einer Zweifeldhalle mit Bibliothek und Fachräumen vor (2 Geschosse [EG/UG]) sowie den Umbau/die Entkernung der Bestandssporthalle für die Nutzung als Veranstaltungsraum, Aula und Mensa mit Ausgabeküche. Die Fachräume sowie die öffentlich zugängliche Stadtteilbibliothek sind im EG der neuen Halle geplant, im UG die Sportfläche mit den Umkleiden und Regie-/Lehrerräumen. Bei der Konstruktion der Neubauhalle soll es sich um eine wirtschaftliche und nachhaltige Bauweise handeln. Es sollen wo möglich nachwachsende Rohstoffe für tragende Bauteile und als Fassadenkonstruktion zum Einsatz kommen. Das Flachdach soll mit einer extensiven Dachbegrünung und einer PV- oder Solarthermieanlage versehen werden. Bei der Bestandhalle handelt es sich um eine in den 70er Jahren in der DDR entwickelte Typenturnhalle in HP-Schalenbauweise (Typenprojekt KT60). Sie wurde in den 90er Jahren saniert. Dabei wurde u.a. die Fassade mit einem Vollwärmeschutz (WDVS) und neuen Kunststofffenstern ausgestattet. Die Bestandshalle soll bis auf die tragenden Bauteile entkernen und umfassend saniert werden. In dem ursprünglichen Sportraum mit der charakteristischen identitätsstiftenden Betonschalenkonstruktion soll die Schulaula - zugleich Mensa - als repräsentativer Raum untergebracht werden, in dem Nebenraumtrakt Schulküche sowie Sanitär-/Nebenräume. Nach gegenwärtiger Planung werden alle verbauten Bauteile der Hülle und der technischen Installationen erneuert werden. Die Planungen und energetischen Nachweise sollen nach gültigem GebäudeEnergieGesetz - GEG 2020/novelliert 2023 erfolgen. Die Umsetzung muss voraussichtlich in Bauab
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Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Planer hat bei der Durchsicht der Veröffentlichung Doppelungen festgestellt und eine Bepunktung war nicht korrekt eingegeben.
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe von Tragwerksplanung (HOAI §51) und Wärmeschutz/Energiebilanzierung (HOAI Anlage 1.2.2/1.2.3) für den Neubau einer Sporthalle mit Bibliothek und Fachräumen sowie den Umbau einer Bestandssporthalle zur Aula/Mensa an der Ahorn-Grundschule Bergfelde.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1.) Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß §62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß §160 (3) GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. §160 (3) Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 (1) Nr. 2 GWB. §134 (1) S. 2 GWB bleibt unberührt. (2.) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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4 Veröffentlichungen
- Frist 24.09.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
- Frist 24.09.2024 Planer hat bei der Durchsicht der Veröffentlichung Doppelungen festgestellt und eine Bepunktung war nicht korrekt eingegeben.
- 05.09.2024 Planer hat bei der Durchsicht der Veröffentlichung Doppelungen festgestellt und eine Bepunktung war nicht korrekt eingegeben.
- 23.08.2024 Original-Veröffentlichung
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Wertung
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Preiseinschätzung
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