GS Bültenweg (Dachdecker)-UW
KI Die Ausschreibung betrifft Dachdeckerarbeiten am GS Bültenweg in Braunschweig.
Gemeinde Tappenbeck · Tappenbeck · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Der Neubau des Sport- und Gemeinschaftsparks Tappenbeck setzt sich aus verschiedenen Gebäudeteilen zusammen, welche unter einem großen Dach ein gemeinsames Heim für Sportler, Feste und die Dorfgemeinschaft bieten sollen. Die drei Gebäudeteile umfassen im Erdgeschoss eine große Schießhalle, einen Bereich bzw. ein Vereinsheim für den Sportverein und einen Veranstaltungsbereich in Form eines Dorfgemeinschaftshauses. Die Gebäudeteile Vereinsheim und Dorfgemeinschaftshaus sind als Holzmassivbau mit Stahlbetonsockel geplant. Das Vereinsheim ist eingeschossig und das Dorfgemeinschaftshaus zweigeschossig mit einer Gastronomie im Obergeschoss. Das Gebäude der Kyffhäuser (Schiesshalle) wird als Mischbau in Mauerwerk und Stahlbetonbauweise erstellt und wird ebenfalls eingeschossig geplant. Die Gründung der Gebäude Dorfgemeinschaftshaus, Gastronomie und beider Vereinsheime ist mit einer tragenden Bodenplatte mit Frostschürze und Streifenfundamenten geplant. Der Hauptteil der Fassaden wird mit einer hinterlüfteten Holzfassade geplant, in Teilen wird die Fassade mit Faserzementplatten verkleidet. Das überdachte multifunktionale Spielfeld ist eine Freilufthalle mit einem Kleinspielfeld. Das Spielfeld soll dadurch ganzjährig und wetterunabhängig nutzbar gemacht werden. Für die Abendstunden wird eine LED-Beleuchtung vorgesehen. Das Kleinspielfeld ist voraussichtlich mit einem Bandensystem mit Ballfangnetzen und integrierten Toren ausgestattet. Das Baugrundstück liegt innerhalb des Bebauungsplanes "Sportzentrum" 2.Änderung und Erweiterung vom 02.07.2024.
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
Verlängerung der Angebotsfrist Ursprünglich: 15.08.2025, 09:00 Uhr Neu: 22.08.2025, 09:00 Uhr
Verlängerung der Angebotsfrist Ursprünglich: 08.08.2025, 09:00 Uhr Neu: 15.08.2025, 09:00 Uhr
Verlängerung der Angebotsfrist Ursprünglich: 01.08.2025, 09:00 Uhr Neu: 08.08.2025, 09:00 Uhr
Verlängerung der Angebotsfrist Ursprünglich: 25.07.2025, 09:00 Uhr Neu: 01.08.2025, 09:00 Uhr
Berichtigung Laufzeit des Vertrages und Ausführungsfristen
Verlängerung der Angebotsfrist vom 02.07.2025, 09:00 Uhr bis 25.07.2025, 09:00 Uhr
Verlängerung der Angebotsfrist vom 25.06.2025, 09:00 Uhr bis 02.07.2025, 09:00 Uhr
Verlängerung der Angebotsfrist vom 20.06.2025, 09:00 Uhr bis 25.06.2025, 09:00 Uhr
Verlängerung der Angebotsfrist vom 13.06.2025, 09:00 Uhr bis 20.06.2025, 09:00 Uhr
Klarstellung in den Eignungskriterien hinsichtlich der Angaben des Nachunternehmers.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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11 Veröffentlichungen
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1 Veröffentlichung
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