Referenzprojekte Für die zu vergebende Leistung benennt der Bieter mindestens fünf von ihm (ggfs. auch in Zusammenarbeit mit Unterauftragnehmern) durchgeführte Referenzprojekte (siehe Vorlagen in Anlage ANG 16 - Formblatt Referenzen, die hierzu Verwendung finden müssen). Die Referenzprojekte müssen schwerpunktmäßig jeweils einen der nachfolgenden Leistungsbereiche zum Gegenstand gehabt haben: - Business Continuity Management (BCM), - Notfall-/Krisenmanagement oder - (IT-)Notfallübungen. Mindestens zwei der Referenzprojekte müssen dabei (IT-)Notfallübungen zum Gegenstand gehabt haben. In Summe müssen über alle Referenzprojekte hinweg folgende Tätigkeiten erbracht worden sein: - Beratungsleistungen zur Implementierung eines BCM nach BSI 200-4 oder ISO 22301 - Beratung, Schulung oder Training in dem Bereich BCM, Notfall-/Krisenmanagement oder operativer Cybersicherheit - Vorbereitung, Durchführung, Auswertung und Nachbereitung von (IT-)Notfallübungen Mindestens eines der Referenzprojekte muss für einen kommunalen Auftraggeber (Gemeinden, Landkreise, Verwaltungsverbände, Zweckverbände) mit Sitz in Deutschland erfolgt sein. Mindestens ein weiteres der Referenzprojekte muss für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB mit Sitz in Deutschland erfolgt sein. Kontaktpersonen bei den Referenzkunden müssen benannt werden und bereit sein, Auskunft über die Leistungserbringung des Bieters zu geben. Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossen worden sein oder das noch nicht abgeschlossene Projekt läuft seit mindestens zwölf Monaten (Maßgebliches Ende des Zeitraums ist das Datum der Auftragsbekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung). Sämtliche Anforderungen in Anlage ANG 16 stellen Ausschlusskriterien dar, die für jede Referenz erfüllt sein müssen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.