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Herrichtung Liegenschaft Taubenstraße 1 für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Projektsteuerung, Projektstufen 2 (anteilig) und 3 bis 5, Handlungsbereiche A bis E, in Anlehnung an AHO - VgV-36-2800/22
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung · Berlin · Berlin · Zentrale Bundesbehörde
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht wird die Projektsteuerung für die Herrichtung einer Liegenschaft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes Villemombler Str. 76 53123 Bonn Tel.: +49 228/9499-0 Fax: +49 228/9499-163 Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin, gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem/der Auftraggebenden gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem/der Auftraggebenden gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des/der Auftraggebenden, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen. Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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- Frist 12.04.2023 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
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