Vergeben Bauwesen & Infrastruktur
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Leistungen der Objektplanung Freianlagen für die Generalsanierung / Modernisierung der Studierendenwohnanlage, Lange Point 1-35, 85354 Freising (Wohnanlage Freising III (kurz WAF III))

Studierendenwerk München Oberbayern AöR · München · Bayern · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Leistungen der Objektplanung Freianlagen für die Generalsanierung / Modernisierung der Studierendenwohnanlage, Lange Point 1-35, 85354 Freising (Wohnanlage Freising III (kurz WAF III))
    🏆 Nicolas Müller Landschaftsarchitektur · München
Auftragnehmer
  • Nicolas Müller Landschaftsarchitektur · München
Zuschlagswert 106.177 €
Eingegangene Angebote 3
Zuschlagsdatum 09.10.2024

Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.

Beschreibung

Architekten- und Ingenieurleistungen für die Generalsanierung / Modernisierung der Studierendenwohnanlage, Lange Point 1-35, 85354 Freising (Wohnanlage Freising III (kurz WAF III)), Objektplanung Freianlagen - LPH 1 bis 9 - stufenweise

Änderungen am Verfahren

1 Aktualisierung

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.

  1. ✏️ Änderung

    Aktualisiert wurden die Angaben zu den Stundensätzen unter (Optionale) weitere Besondere Leistungen.

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

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📅 Laufzeit endet am 05.11.2027

Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Soziale Kriterien
  • Barrierefreiheit für alle

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Leistungen der Objektplanung Freianlagen für die Generalsanierung / Modernisierung der Studierendenwohnanlage, Lange Point 1-35, 85354 Freising (Wohnanlage Freising III (kurz WAF III))
  • Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) 50 %
    Preis

    Die Beschreibung des Kriteriums sowie deren Gewichtung und die Information zu der Bewertungsmethode ergeben sich aus der Anlage 900 "Vergabeleitfaden", Kapitel 6.2.4.

  • Konzept(e):Verfügbarkeitskonzept 20 %
    Qualität

    Die Beschreibung des Kriteriums sowie deren Gewichtung und die Information zu der Bewertungsmethode ergeben sich aus der Anlage 900 "Vergabeleitfaden", Kapitel 6.2.4.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.

Los 1
Nicolas Müller Landschaftsarchitektur 106.177 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 38 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Nicolas Müller Landschaftsarchitektur
    Zuschlagswert 106.177 €

    1 Veröffentlichung

    • 18.10.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell

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106.177 €
Zuschlagswert

Vergabenummer StwM_WAF III_EU-041_24
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Standort München, Bayern
Veröffentlicht 16.10.2024
CPV-Codes (3) 71240000 · Architektur und Ingenieurwesen
71222000 · Architektur und Ingenieurwesen
71000000 · Architektur und Ingenieurwesen
(Was ist das?)
Angebote 3
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 4,1)
Erfüllungsort Freising
Laufzeit 01.10.2024 – 05.11.2027
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
Nicolas Müller Landschaftsarchitektur · München

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Auftragnehmer (?)
Nicolas Müller Landschaftsarchitektur
Vertrag 09.10.2024

Ø Bieter in der Branche 4.1
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 285.557 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 110.629 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 41%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Bayern
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 29.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Studierendenwerk München Oberbayern AöR · München