Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb IT & Digitalisierung ⚠ Direktvergabe
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EU-Oberschwelle

Funktionale Erweiterung des produktiven ERP- Anwendungssystemes ERP - Hauptrelease-Wechsel auf Michrosoft Dynamics 365 Business Central und mse.wasser 365 Modulerweiterung msu.Rechnungseingang Plus

Wirtschaftsbetrieb Mainz Anstalt des öffentlichen Rechts · Mainz · Rheinland-Pfalz · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)

Beschreibung

A) Softwarelinzenzen - Michrosoft Dynamics 365 BC und msu.wasser mit Zusatzmodul msu.Kostenrechnung PRO Implementierung, Inbetriebnahme und Mitarbeiterschulung inkl. Go-Live B) Update Microsoft D365BC + msu.wasser 365, LMT-Umstellung der ERP User-Lizenzen sowie Bereitstellung und Erweiterung Datenbank Microsoft SQL Server (etwa 102 User) mit technische Installation und Einrichtung, Test-Upgrade, Prüfung Einweisung und Schulung, Echt-Upgrade Go-Live sowie Softwarepflege und Wartung. C) Erweiterungsmodul msu.Rechnunseingang PLUS, Webservice und Zusätzliche Benutzer Microsoft SQL Server mit folgenden Dienstleistungen Implementierung, Einweisung sowie GO-Live inkl. Softwarepflege und Wartung

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Ausschreibung zur funktionalen Erweiterung eines ERP-Anwendungssystems, inklusive Hauptrelease-Wechsel auf Microsoft Dynamics 365 Business Central und msu.wasser 365.

Kernbestandteile sind Softwarelizenzen, Implementierung, Inbetriebnahme, Schulungen, Updates, Datenbankerweiterung (SQL Server für ca. 102 User) und die Einführung eines Erweiterungsmoduls für Rechnungseingang. Die Leistung umfasst auch Softwarepflege und Wartung.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und; 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der unter der o.g. Referenznummer veröffentlichten Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung. Hierzu wird diese vorliegende Veröffentlichung über vergebene Aufträge abschließend erstellt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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  1. Direktvergabe-Ankündigung Sie sind hier

    Geplante Direktvergabe (VEAT) — 10 Tage Stillhaltefrist

    1 Veröffentlichung

    • 23.01.2024 Original-Veröffentlichung aktuell

Preiseinschätzung

Basierend auf 28 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 193.980 €
Median 193.980 €
Oberes Quartil 193.980 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Direktvergabe-Ankündigung

Der Aufgeber plant diesen Auftrag ohne Wettbewerb direkt zu vergeben. Bieter können in einer Stillhaltefrist Einspruch einlegen.

Stillhaltefrist abgelaufen seit 02.02.2024
Was ist eine VEAT-Notice? →
290.120 €
Geschätzter Wert
ca. 61 % unter Branchen-Median

Vergabenummer FV 25/2024-20
Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Schwierigkeit Hoch KI
Auftraggeber Wirtschaftsbetrieb Mainz Anstalt des öffentlichen Rechts
Standort Mainz, Rheinland-Pfalz
Veröffentlicht 23.01.2024
CPV-Code 48517000
Software (Was ist das?)
Erfüllungsort Mainz, Kreisfreie Stadt

Bieter (1)
msu solutions GmbH · Halle (Saale)

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Ø Bieter in der Branche 2.5
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 33.420 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.954 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 20 Tage
Schätzwert-Abweichung -3%
KMU-Bieteranteil 20%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Rheinland-Pfalz
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -, Mainz

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/4 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Wirtschaftsbetrieb Mainz Anstalt des öffentlichen Rechts · Mainz

verdingungsstelle@mainz.de
+49 6131 12-3650