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Neubau Dreifachsporthalle Delbrück, Sporthallen-Prallwand
Stadt Delbrück · Delbrück · Nordrhein-Westfalen
Angebote bis 03.07.2026, 12:01 Uhr (noch 29 Tage)
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Beschreibung
Die Stadt Delbrück plant den Neubau einer Dreifachsporthalle in Delbrück-Mitte. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Sporthallen-Prallwand.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vergabe von Sporthallen-Prallwänden für den Neubau einer Dreifachsporthalle.
- Erfüllungsort ist Delbrück.
- Es handelt sich um eine offene Ausschreibung für Bauleistungen.
- Die genauen technischen Spezifikationen und Eignungsanforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Stadt Delbrück vergibt die Lieferung und Montage von Sporthallen-Prallwänden im Rahmen des Neubaus einer Dreifachsporthalle.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Verhandlungen sind unzulässig.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zu dessen Ermittlung wird zu 100 % der Angebotspreis berücksichtigt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung (FB 124 oder EEE; auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage folgender Nachweise zu bestätigen: Gewerbeanmeldung Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
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Eignungsanforderung
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung (FB 124 oder EEE; auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage folgender Nachweise zu bestätigen: Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
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Eignungsanforderung
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung (FB 124 oder EEE; auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage folgender Nachweise zu bestätigen: Handelsregisterauszug Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Urkalkulation (ggfls. inkl. Kalkulation der anderen Unternehmen).
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung (FB 124 oder EEE; auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage folgender Nachweise zu bestätigen: Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz. Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
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Finanzkennzahlen (Bilanz)
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung (FB 124 oder EEE; auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage folgender Nachweise zu bestätigen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde). Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
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Finanzkennzahlen (Bilanz)
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung (FB 124 oder EEE; auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage folgender Nachweise zu bestätigen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
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Finanzkennzahlen (Bilanz)
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung (FB 124 oder EEE; auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage folgender Nachweise zu bestätigen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist. Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
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Finanzkennzahlen (Bilanz)
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung (FB 124 oder EEE; auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage folgender Nachweise zu bestätigen: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt. Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
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Finanzkennzahlen (Bilanz)
Mit dem Angebot in der Eigenerklärung zur Eignung anzugeben: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Angabe der PQ-Nummer: Im Bedarfsfall mit dem Angebot abzugeben (im Angebotsschreiben FB 213).
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung (FB 124 oder EEE; auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage folgender Nachweise zu bestätigen: Drei Referenznachweise aus den letzten fünf Jahren mit mindestens folgenden in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (s. beigefügten Vordruck 124) - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in dieser Bekanntmachung genannten Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Durchschnittliche Personalstärke
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung (FB 124 oder EEE; auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage folgender Nachweise zu bestätigen: Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
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Nachunternehmer-Anteil
FB 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen: Mit dem Angebot abzugeben, wenn sich der Bieter der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen bedient.
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Nachunternehmer-Anteil
FB 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen: Auf Anforderung der Vergabestelle abzugeben, wenn sich der Bieter der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen bedient.
Sicherheit & Versorgung
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Versorgungssicherheit
FB 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft: Mit dem Angebot abzugeben, wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
0 Veröffentlichungen
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Zuschlag oeffentlichevergabe.de
Vergabeergebnis — Auftrag wurde erteilt oder Verfahren beendet.
Automatisch erkannt über Auftraggeber, Datum und Titel-Ähnlichkeit. Bei Fehlzuordnung: melden.
1 Veröffentlichung
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Ausschreibung Sie sind hier noch 29 Tage
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- Frist 03.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
- 02.06.2026 Auch in oeffentlichevergabe.de publiziert
- 02.06.2026 Auch in oeffentlichevergabe.de publiziert
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