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Planungs- und Bauleistungen für den Neubau von 11 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage in Frankfurt am Main, Wohnsiedlung Industriehof
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Bund)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenPlanungs- und Bauleistungen für den Neubau von 11 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage in Frankfurt am Main, Wohnsiedlung Industriehof🏆 UNIHOUSE S.A. · Bielsk Podlaski
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Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) unterstützt die Wohnraumoffensive der Bundesregierung zur Schaffung von zusätzlichem, bezahlbarem Wohnraum zur Entlastung der örtlichen Märkte. In der bundeseigenen Wohnsiedlung am Industriehof im Frankfurter Stadtteil Bockenheim sollen auf den Flurstücken 11/191 und 11/193 (Grundstücksgröße: 6.243 m² und 10.981 m²), Lötzener Straße / Rossittener Straße, 60487 Frankfurt am Main, 11 viergeschossige Mehrfamilienhäuser mit Flachdach sowie eine Tiefgarage errichtet werden. Es ist die Schaffung von ca. 155 Wohneinheiten vorgesehen. Beide Flurstücke sind erschlossen. Ein Bauvorbescheid mit Datum vom 08.02.2024 liegt vor. Die sich aktuell auf dem Flurstück 11/193 befindenden 12 zweigeschossigen Mehrfamilienhäuser sowie ein Garagenhof werden im Vorfeld der Neubaumaßnahmen zurückgebaut (kein Leistungsinhalt dieser Auschreibung). Die 6 dreigeschossigen Mehrfamilienhäuser auf dem Flurstück 11/191 sollen unverändert bestehen bleiben. Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) vergibt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben die Planungs- und Bauleistungen für den Neubau von 11 MFH mit Tiefgaragen in Frankfurt am Main, Wohnsiedlung Industriehof, unter Berücksichtigung der Ausführungen im vorliegenden Bauvorbescheid gemäß der hessischen Bauordnung und auf der Grundlage der funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) an einen Totalunternehmer (Leistungsphasen 2-8)
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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📅 Laufzeit endet am 05.05.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Folgende Kriterien einschl. Unterkriterien werden gemäß der in Anlage 7 der Vergabeunterlagen beschriebenen Bewertungsmatrix bewertet und gewichtet: Effiziens der Gebäudekennwerte (Teilgew.: 15 Pkt.), Architektur und Funktionalität (Teilgew.: 25 Pkt), Ausführungs- u. Bauqualität (Teilgew.: 5 Pkt.), Ökologie u. Nachhaltigkeit (Teilgew.: 15 Pkt.), Organisation (Teilgew.:10 Pkt.) 70 %Qualität
schriftliche Projektstudie, siehe Vergabeunterlagen Anlage 7 und Ziff. 7.2 des Verfahrensleitfaden
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Unterkriterium: Herstellungskosten (Teilgewichtung: 27,5 Punkte) Unterkriterium: Wartungskosten im Gewährleistungszeitraum (Teilgewichtung: 2,5 Punkte) siehe Vergabeunterlagen Anlage 7 und Ziff. 7.2 des Verfahrensleitfaden 30 %Preis
Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 409 Tage nach Fristende
Auftragnehmer UNIHOUSE S.A.Zuschlagswert 35.746.160 €1 Veröffentlichung
- 06.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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