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Narkosegeräte - Neubau D-Bau RKH Fürst Stirum Klinik Bruchsal
RKH Fürst-Stirum-Klinik · Bruchsal · Baden-Württemberg
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Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von 11 Narkosegeräten für den Neubau D-Bau.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Ausschreibung für die Lieferung von 11 Narkosegeräten für den Neubau der RKH Fürst-Stirum-Klinik in Bruchsal.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 %
Preis (P) Unter-Kriterium: Invest Instandhaltung
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Leistung / Qualität 50 %Qualität
Leistung / Qualität (L) Unterkriterium: vergleichende Probestellung technische Leistung (siehe Dokument "Erläuterung Bewertung")
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eignungsanforderung
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug). Dieser darf nicht älter als ein Jahr sein.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Vorlage des Nachweises einer bestehenden Haftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer durch mindestens Vorlage der Versicherungspolice oder einer Bestätigung des Bewerbers/des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft, dass im Auftragsfall eine solche Versicherung abgeschlossen wird. Der eingereichte Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein. - Personen- und Sachschäden pauschal 3 Mio. EUR pro Schadensfall - Vermögensschäden 1 Mio. EUR pro Schadensfall - wenigstens 50.000 Euro für Vermögensschäden durch Verletzung des Datenschutzgesetzes.
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Eignungsanforderung
Angabe Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Eignungsanforderung
Umweltmanagementsystem (UMS) nach DIN EN ISO 14001 oder EMAS oder Beschreibung von Umweltmanagementmaßnahmen
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Angabe von 3 mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Referenzen gemäß den Vorgaben auf dem Anlage Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung".
Weitere Anforderungen
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Eignungsanforderung
Erfüllung DIN EN ISO 13485 oder vergleichbar
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; (4) mehr als 15 Kalender nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 910 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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