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Betreuung nationaler und internationaler Gäste und Delegationen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Oberste Bundesbehörde
Angebote bis 02.09.2026, 10:00 Uhr (noch 24 Tage)
Beschreibung
Los 1 beinhaltet die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Besuchsprogrammen anlässlich von Regierungsverhandlungen und vergleichbaren Veranstaltungsformaten sowie die protokollarische Begleitung in Deutschland. — Los 2 beinhaltet die Vorbereitung, Durchfühung und Nachbereitung von Besuchsprogrammen im Rahmen einer protokollarischen Begleitung hochrangiger Gäste wie Staats- und Regierungschef*innen, Minister*innen, Delegationsleiter*innen, Vorsitzende internationaler Organisationen und Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Betreuung von nationalen und internationalen Gästen und Delegationen.
- Die Leistung umfasst die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Besuchsprogrammen.
- Der Erfüllungsort ist Bonn.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren.
Gesucht wird ein Dienstleister für die Betreuung nationaler und internationaler Gäste und Delegationen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität nach Wichtigkeit
Arbeitsprobe (Gewichtung 60 % = 600 Punkte). Im Rahmen der inhaltlichen Prüfung wird die Qualität Ihres Angebots wie folgt bewertet: Die beigefügten Unterlagen (Rahmenvereinbarung (Anlage 3a), Leistungsbeschreibung (Anlage 3b), Preisblätter für Los 1 und Los 2 (Anlagen 4a und 4b)) geben den geforderten Leistungsinhalt wieder. Mit Abgabe eines Angebots stimmen Sie grundsätzlich allen Mindestanforderungen in den oben genannten Anlagen zu. Darüber hinaus ermittelt ein Gremium, das sich aus drei Kolleg*innen des Protokolls der Auftraggeberin zusammensetzt, die Qualität der Arbeitsprobe hinsichtlich der in der Leistungsbewertungsmatrix (Anlage 3c) aufgeführten Kriterien, deren Erfüllungsgrad jeweils skalierbar bewertet und – auch aufgrund der in Anlage 3c angegebenen Untergewichtung – bepunktet wird. Jedes Gremiumsmitglied führt eine unabhängige Bewertung durch. Aus den drei unabhängigen Bewertungen wird das arithmetische Mittel der Punktzahl ermittelt. Dabei wird mit zwei Stellen nach dem Komma gerechnet und kaufmännisch gerundet. Die Bewertungsmaßstäbe ergeben sich aus Anlage 3c (Leistungsbewertungsmatrix). Die Summe der von jeder/jedem Bieter*in erzielten Leistungspunkte gemäß Anlage 3c bildet deren Leistungswert.
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Preis nach Wichtigkeit
Preis (Gewichtung: 40 % = 400 Punkte). Die abgefragten Einzelpreise sind in die dafür vorgesehenen Preisblätter (Anlagen 4a und 4b) einzutragen. Dort ist die Gewichtung der Einzelpreise festgelegt. Fehlende Einzelpreise führen zu einem Ausschluss des betreffenden Angebots. Anzugeben sind Nettopreise. Nebenkosten, die im Preisblatt nicht gesondert ausgewiesen werden, sind in die Einzelpreise einzukalkulieren. Reisekosten sind einzukalkulieren, insoweit sie gemäß § 6 der Rahmenvereinbarung (Anlage 3a) nicht von der Auftraggeberin getragen werden. Die Auftraggeberin bewertet jede dieser abgefragten Preispositionen mittels folgender Bewertungsmethode: Jeder von Ihnen in den Preisblättern angegebene Einzelpreis pro Position wird mittels der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet: Der niedrigste Einzelpreis je Position erhält den maximal möglichen, in den Preisblättern jeweils angegebenen Punktwert. Für einen fiktiven Einzelpreis in Höhe des Zweifachen dieses Einzelpreises werden null Punkte vergeben. Alle zwischen diesen Beträgen liegenden angebotenen Einzelpreise werden mit diesen Eckwerten mittels linearer Interpolation bewertet. Alle Einzelpreise, die höher ausfallen als das Zweifache des jeweils niedrigsten Einzelpreises, werden ebenfalls mit „Null“ bewertet. Die Ergebnisse der Interpolation werden mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma gerundet, und zwar gem. den Grundsätzen des kaufmännischen Rundens. Die Preispunkte aller Positionen in den Preisblättern werden pro Angebot addiert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis einer abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5.000.000 Euro für Personen- und 5.000.000 Euro für Sachschäden pro Schadensfall. Die Auftraggeberin gibt hierfür keine bestimmte Form vor; Sie können beispielsweise eine Kopie Ihrer aktuellen Versicherungspolice oder einer Deckungszusage Ihrer Versicherung o. Ä. vorlegen. Bitte geben Sie diese Erklärung auch für Unterauftragnehmer*innen und Mitglieder einer Bietergemeinschaft ab.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Die öffentliche Auftraggeberin ist verpflichtet, eine Eigenerklärung darüber zu verlangen, ob und inwiefern Bieter*innen einen Bezug zu Russland im Sinne folgender Vorschrift aufweisen: Artikel 5k) der Verordnung (EU) Nr. 833/2012 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Bitte geben Sie die Eigenerklärung „Umsetzung der EU-Russland-Sanktionen“ (Anlage 11) mit dem Angebot ab. Bitte geben Sie die Erklärung auch für alle Unterauftragnehmer*innen und Mitglieder einer Bietergemeinschaft ab.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Die öffentliche Auftraggeberin ist verpflichtet, statistische Angaben zur Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) am Wettbewerb zu melden. Bitte geben Sie die für Ihr Unternehmen zutreffenden Kenndaten zur Einstufung als KMU in der ausgefüllten Anlage 7a (Angaben zur Einstufung als KMU) an. Wie Sie die Kenndaten ermitteln, können Sie den verlinkten Internet-Seiten sowie der beigelegten Erläuterung der Europäischen Kommission (EU-KOM) zu den Unternehmenstypen u. a. (Anlage 7b) entnehmen. Bitte auch für eventuelle Unterauftragnehmer*innen und alle Mitglieder Ihrer Bietergemeinschaft abgeben. Die Nutzung des Musters ist derzeit freiwillig, daher erfolgt kein Angebotsausschluss, wenn die Erklärung nicht vorgelegt wird.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister des erfolgreichen Bietenden fordert die Auftraggeberin nach Abschluss der Prüfung und Wertung selbst ab. Bitte geben Sie die dafür erforderlichen Angaben (Namen, Sitz und Rechtsform Ihrer Firma, zuständiges Registergericht bzw. zuständige Genehmigungsbehörde und Eintragungsnummer) im Formblatt „Angaben für Registerabfragen vor vergaberechtlichen Entscheidungen“ an (bitte Formblatt Anlage 6 nutzen). Bitte auch für eventuelle Unterauftragnehmer*innen und Mitglieder einer Bietergemeinschaft abgeben.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Ein Exemplar der Eigenerklärung über Ausschlussgründe, die u. a. beinhaltet, dass Ihr Unternehmen sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (bitte Formblatt Anlage 5 nutzen). Bitte auch für eventuelle Unterauftragnehmer*innen und alle Mitglieder Ihrer Bietergemeinschaft abgeben.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis über personelle Kapazitäten (Anlage 14) zur zeitgleichen Betreuung von drei Gastdelegationen an verschiedenen Einsatzorten, d. h. zwei Ansprechpersonen sowie eine Stellvertretung und ein Pool an min. 5 Begleitpersonen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Eine Liste mit Referenzaufträgen (Anlage 12) ist beizufügen. Aufträge, die ggf. bereits für die Auftraggeberin durchgeführt wurden, sind als Referenzen zulässig. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass einzelne Referenzaufträge gleichzeitig mehrere oder alle Bedingungen erfüllen. Sie müssen jedoch so viele Referenzaufträge benennen, dass alle inhaltlichen Anforderungen in der erforderlichen Anzahl abgedeckt sind. Teile der im Rahmen der Referenzaufträge erbrachten Leistungen müssen jeweils im Zeitraum von 02.09.2023 bis zum Ablauf der Angebotsfrist liegen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die von Ihnen benannten Referenzen zu kontaktieren und nach Einzelheiten sowie Einschätzungen zur Qualität der Auftragsausführung zu befragen. Die inhaltlichen Anforderungen an die Referenzaufträge ergeben sich aus Ziff. 3 der Teilnahmebedingungen (Anlage 01).
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Nachweise über Sprachenkenntnisse sind mit dem Angebot einzureichen. Als Nachweise gelten anerkannte Zertifikate (vgl. Anlage 14). Alle eingesetzten Mitarbeiter*innen sprechen die Sprachen Deutsch und Englisch auf C-Niveau gem. GER (oder vergleichbar). Das eingesetzte Begleitpersonal deckt zusätzlich die Sprachen Französisch und Spanisch jeweils auf C-Niveau gem. GER (oder vergleichbar) ab.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
- Verschwiegenheits-/Geheimhaltungserklärung gefordert
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt (§ 160 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)), ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkennen des Verstoßes (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) beim Auftraggeber zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt hiervon unberührt. Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Das nach § 160 Abs. 2 GWB antragsbefugte Unternehmen kann einen Antrag auf Nachprüfung schriftlich bei der Vergabekammer stellen und muss diesen dann unverzüglich im Umfang der §§ 161 Abs. 2, 160 Abs. 2 Satz 2 GWB begründen (§ 161 Abs. 1 Satz 1 GWB). Ein Antrag auf Nachprüfung ist an folgende Anschrift zu richten: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn Fax: +49 (0)228 94 99-163 Nach Angaben des Bundeskartellamtes können alternativ Nachprüfungsanträge an die Vergabekammern des Bundes per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse vk@bundeskartellamt.bund.de gerichtet werden. Die Vergabekammern des Bundes sind darüber hinaus auch über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) erreichbar: „Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes“. Bitte beachten Sie die derzeit maximal zulässige Sendungsgröße von 200 MB. Ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf gemäß § 134 Abs. 2 GWB erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an, § 134 Abs. 2 Satz 3, 2. Halbsatz GWB.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 540 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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