Dachabdichtungsarbeiten
KI Ausschreibung für Dachabdichtungsarbeiten im Rahmen der Erweiterung des Gymnasiums Gaimersheim und der Errichtung einer Sporthalle.
Landratsamt Eichstätt · Eichstätt · Bayern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Diese Frist ist vorbei — die nächste muss es nicht sein.
Wer Landratsamt Eichstätt beobachtet, bekommt neue Ausschreibungen dieser Vergabestelle per E-Mail — am Tag der Veröffentlichung statt Wochen später über eine Suchmaschine.
Kostenlos beobachten →Sanierung und Erweiterung Seniorenwohnheim Anlautertal,
Am Galgenberg 1, 85135 Titting.
Der 1.BA (Erweiterung) wurde bereits realisiert.
Diese Maßnahme beinhaltet die Sanierung Altbau = 2. BA.
Hier lose Möblierung mit ca.:
und weitere Einzelmöbel
Branche: Büro & Verwaltung
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Ausschreibung betrifft die Lieferung von lose Möblierung für die Sanierung eines Seniorenwohnheims.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Der Preis ist das einzige Kriterium.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Vorlage mit dem Angebot:
1. Nachweis der Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister
2. aktuelle Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die Bezahlung der Beiträge
Allgemeiner Hinweis: Bieter sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln folgende Nachweise und Erklärungen mit ihrem Angebot vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbereich nachweisen muss, den es übernehmen soll. Kann einer der geforderten Nachweise aus einem berechtigten Grund nicht erbracht werden, so kann der Nachweis durch Vorlage anderer geeigneter Unterlagen erbracht werden. Die Vergabestelle behält sich vor, bei Abgabe des Angebots nicht beigefügte Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Werden nachgeforderte Unterlagen jedoch nicht fristgemäß vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Vorlage mit dem Angebot:
1. Erklärung zu bestehenden Eintragungen im Handelsregister
Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist:
2. Handelsregisterauszug.
Allgemeiner Hinweis: Bieter sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln folgende Nachweise und Erklärungen mit ihrem Angebot vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbereich nachweisen muss, den es übernehmen soll. Kann einer der geforderten Nachweise aus einem berechtigten Grund nicht erbracht werden, so kann der Nachweis durch Vorlage anderer geeigneter Unterlagen erbracht werden. Die Vergabestelle behält sich vor, bei Abgabe des Angebots nicht beigefügte Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Werden nachgeforderte Unterlagen jedoch nicht fristgemäß vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Aktuell gültiger Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung diese bei Vertragszuschlag mindestens in der geforderten Höhe abzuschließen.
Der Umfang der Haftpflichtversicherung muss sich mindestens auf:
— 3 000 000,00 EUR pauschal pro Schadensfall für Personenschäden;
— 3 000 000,00 EUR pauschal pro Schadensfall Vermögens- oder Sachschäden und sonstigen Schäden;
Vorlage mit dem Angebot:
1. Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, ebenso für Nachunternehmer.
2. Angaben/Erklärungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
3. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen.
4. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
Hinweis zu 4. : Nichtvorliegen eines Russlandsbezugs
Beschreibung: Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben.
Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden. Dies erfolgt durch gesonderte Eintragung der Mitglieder in die benannten Felder.
Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist:
1. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Sozialversicherung und Krankenkasse.
Allgemeiner Hinweis: Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in das Amtliche Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) oder vorläufig entweder durch das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Angaben die nicht im AVPQ hinterlegt sind, sind dem AG vorzulegen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6. Kalendertagen nach Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bieter sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln folgende Nachweise und Erklärungen mit ihrem Angebot vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbereich nachweisen muss, den es übernehmen soll. Kann einer der geforderten Nachweise aus einem berechtigten Grund nicht erbracht werden, so kann der Nachweis durch Vorlage anderer geeigneter Unterlagen erbracht werden. Die Vergabestelle behält sich vor, bei Abgabe des Angebots nicht beigefügte Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Werden nachgeforderte Unterlagen jedoch nicht fristgemäß vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Ab einer Auftragssumme von 50.000 Euro (netto) wird der Auftraggeber bei der Registerbehörde im Bundeskar-tellamt abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gespeichert sind.
Vorlage mit dem Angebot:
1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden:
Durch Eintragung in das Amtliche Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) oder vorläufig entweder durch das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6. Kalendertagen nach Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
2. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er den Nachweis auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Vorlage mit dem Angebot:
1. Nachweis der fachlichen Erfahrung durch Auflistung über mindestens drei geeignete und vergleichbare Referenzen über früher ausgeführte Lieferleistungen von lose Möblierungen die in den letzten höchstens fünf Jahren erbracht wurden. Folgende Angaben sind erforderlich: Bezeichnung/Art der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes, des Auftraggebers und des jeweiligen Ansprechpartners.
Allgemeine Hinweise:
Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. 1. entfällt für präqualifizierte Unternehmen nur, soweit die im AVPQ Verzeichnis abrufbaren Referenznachweise zur Erfüllung der Mindestanforderungen ausreichend sind.
Erfüllen die im AVPQ Verzeichnis hinterlegten Referenzen nicht den genannten Anforderungen, sind geeignete Referenznachweise mit dem Angebot vorzulegen.
Hinweis für alle in der Bekanntmachung genannten Eignungskriterien:
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die vor genannten Erklärungen und Unterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Weiter müssen alle Bescheinigungen, Zertifikate, etc aktuell und gütig sein.
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind.
Vorlage mit dem Angebot:
Erklärung, aus der die Zahl der Führungskräfte des Unternehmens in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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