Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb IT & Digitalisierung ⚠ Direktvergabe
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Rahmenvereinbarung Externe Unterstützung zur Qualitätssicherung von Software bei betriebsnahen IT-Projekten (Softwaretesting)

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Bund)

Beschreibung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die externe Unterstützung zur Qualitätssicherung von Software bei betriebsnahen IT-Projekten und produktiven IT-Verfahren durch Dienstleister mit besonderer Expertise im Bereich des Testens von Software (insb. Testmanagement, Testprozessverwaltung, Testfallerstellung und Barrierefreiheits- und Accessibility-Leistungen). Ziel ist es, durch die Fortentwicklung und den Ausbau bereits vorhandener Technologien (insb. Ranorex und Selenium) automatisierte Testverfahren für die Qualitätssicherung von Software zu etablieren. Der Auftrag ist nach Maßgabe von § 118 GWB Unternehmen vorbehalten, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist.

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KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Rahmenvereinbarung für externe Software-Qualitätssicherung (Testmanagement, Testprozessverwaltung, Testfallerstellung, Barrierefreiheit) zur Etablierung automatisierter Testverfahren.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die maßgeblichen Vorschriften sind §§ 135, 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages, der ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 1, 2 GWB). Diese Unwirksamkeit tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde (§ 135 Abs. 3 GWB).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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  1. Direktvergabe-Ankündigung Sie sind hier

    Geplante Direktvergabe (VEAT) — 10 Tage Stillhaltefrist

    1 Veröffentlichung

    • 15.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

Preiseinschätzung

Basierend auf 96 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 290.832 €
Median 558.758 €
Oberes Quartil 1.494.153 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Direktvergabe-Ankündigung

Der Aufgeber plant diesen Auftrag ohne Wettbewerb direkt zu vergeben. Bieter können in einer Stillhaltefrist Einspruch einlegen.

Stillhaltefrist abgelaufen seit 25.01.2026
Was ist eine VEAT-Notice? →
3.135.600 €
Geschätztes Rahmen-Volumen

Vergabenummer 2025/0438-000
Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Standort Bonn, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 15.01.2026
CPV-Codes (2) 72250000 · IT-Dienstleistungen
72254000 · IT-Dienstleistungen
(Was ist das?)
Erfüllungsort Bonn
Laufzeit 47 Monate

Bieter (1)
auticon Deutschland GmbH · Berlin

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Ø Bieter in der Branche 6.6
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 64.253 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 19.511 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 36%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/4 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

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