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Callcenter-Dienstleistung für die Kompetenzzentren- und DIAdrei Betreuung nach Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 Anlagen 3 und 4
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Beschreibung
Leistungsgegenstand ist die Bereitstellung und der Betrieb eines Callcenters (Inbound/Outbound) durch einen Dienstleister für die Beratungs-Hotline des KPZ- und DIAdrei-Portals nach DGUV Vorschrift 2 der VBG gemäß der Leistungsbeschreibung. Die Leistung des Dienstleisters untergliedert sich in den Betrieb der Beratungs-Hotlines für die VBG als Inhaberin des Portals und der fachkundigen und weisungsfreien Beratung der Nutzenden in Fragen des Arbeitsschutzes durch Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Gegenstand ist der Betrieb eines Callcenters (Inbound/Outbound) für die Beratungs-Hotline des KPZ- und DIAdrei-Portals der VBG mit fachkundiger Beratung zu Arbeitsschutzfragen durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit gemäß DGUV Vorschrift 2.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 40 Pkt.
Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"
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Beratungskonzept für die Callcenter-Hotline Kompetenzzentren- und DIAdrei-Betreuung 24 Pkt.Qualität
Der Bieter soll in dem einzureichenden Konzept eine vollständige und schlüssige Beratung beschreiben, wie er eine Unternehmerin/einen Unternehmer eines Kleinstunternehmens (mit bis zu 20 Beschäftigten (KPZ) und ein Kleinunternehmen (mit 21 bis zu 50 Beschäftigten (DIAdrei) informiert und motiviert, eine Arbeitsschutzorganisation aufzubauen und eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. In dem Konzept soll auch dargestellt werden, nach welchen Grundlagen und mit welchen Methoden in der telefonspezifischen Kommunikation beraten wird. Zu den Grundlagen und Methoden gehören z. B. Wortwahl, Sprechweise, Kommunikationstechniken und der Umgang mit schwierigen Kunden. Zu erreichende Punktzahlen: 7-9: Das Beratungskonzept ist umfassend und schlüssig dargestellt sowie eindeutig beschrieben. Grundlegende Aspekte der Beratungspraxis werden behandelt und im Einzelnen ausgeführt. Die Vorgehensweisen zum Erreichen der beiden Beratungsziele sind detailliert dargelegt und klar beschrieben. 4-6: Die Beschreibung des Beratungskonzeptes ist schlüssig dargestellt und in den wesentlichen Punkten beschrieben. Grundlegende Aspekte der Beratungspraxis werden behandelt und beschrieben. Die Vorgehensweisen zum Erreichen der beiden Beratungsziele sind erläutert. 1-3: Die Beschreibung des Beratungskonzeptes ist nicht in allen Punkten schlüssig und nicht eindeutig. Grundlegende Aspekte der Beratungspraxis werden behandelt. Die Vorgehensweisen zum Erreichen der beiden Beratungsziele sind unklar. 0: Die Beschreibung der Beratung ist unvollständig und unschlüssig. Eine eindeutige Zuordnung zur vorgegebenen Gliederung ist nicht erkennbar.
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Einsatzplanungskonzept für die Callcenter-Hotline der Kompetenzzentren- und DIAdrei-Betreuung 18 Pkt.Qualität
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Schulungskonzept für das Personal der Callcenter-Hotline Kompetenzzentren- und DIAdrei-betreuung 18 Pkt.Qualität
Der Bieter soll in dem einzureichenden Schulungskonzept ein vollständiges und schlüssiges Verfahren beschreiben, wie er die erforderliche Fachkunde und die Beratungsqualität der Hotline sicherstellt. Dazu sollen unter anderem Soll-Ist-Profile der Personen, die in der täglichen Hotline Beratung tätig sind, erstellt werden und möglicher Schulungsbedarf dargestellt werden. Zu erreichende Punktzahlen: 7-9: Das Schulungskonzept ist sehr schlüssig dargestellt und es ist eindeutig beschrieben, wie die Fortbildungen sichergestellt sind und Weiterbildung organisiert wird. Die Ist- und Sollprofile sind schlüssig dargestellt und eindeutig beschrieben. Ein Prozess zur Einarbeitung ist vollständig festgelegt. Ein Vorgehen zum Wissensmanagement mit Bezug zur KPZ und DIAdrei-Betreuung ist beschrieben. Ein Bezug der Schulungen zum Einsatz in der KPZ-Betreuung ist gegeben und bedarfsgerecht. 4-6: Die Beschreibung des Schulungskonzeptes ist schlüssig dargestellt und es ist in den wesentlichen Punkten beschrieben, wie die Fortbildungen sichergestellt sind und Weiterbildung organisiert wird. Die Ist- und Sollprofile sind im Wesentlichen beschrieben. Ein Prozess zur Einarbeitung ist festgelegt. Ein Vorgehen zum Wissensmanagement ist beschrieben. Ein Bezug der Schulungen zum Einsatz in der KPZ-Betreuung ist gegeben. 1-3: Die Beschreibung des Schulungskonzeptes ist nicht in allen Punkten schlüssig. Es ist nur unzureichend erkennbar, wie die Fortbildungen sichergestellt sind und Weiterbildung organisiert wird. Die Ist- und Soll-Profile sind ungenügend beschrieben. Ein Prozess zur Einarbeitung ist vorgesehen. Der Bezug der Schulungen zum Einsatz in der KPZ-Betreuung ist unzureichend. 0: Unvollständige und unschlüssige Beschreibung, wie die Fortbildungen sichergestellt sind und Weiterbildung organisiert wird. Es liegt kein Ist- und Soll-Profil des beratenden Personals der Callcenter-Hotline vor. Ein Prozess zur Einarbeitung ist nicht berücksichtigt. Ein Bezug der Schulungen zum Einsatz in der KPZ-Betreuung liegt nicht vor. Eine eindeutige Zuordnung zur vorgegebenen Gliederung ist nicht erkennbar.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Nachweis Berufs- oder Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Der Bieter / das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft reicht einen Auszug (Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister, soweit er dort eingetragen ist, oder einen vergleichbaren Nachweis der Existenz des Unternehmens ein, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate ist.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Anlage zur wirtschaftlichen Verknüpfung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Falls zutreffend: Im Falle der Konzernzugehörigkeit oder einer sonstigen wirtschaftlichen Verknüpfung mit an-deren Unternehmen macht der Bieter/das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft hierzu in einer Anlage aussagekräftige Angaben.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Bietergemeinschaftserklärung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Falls zutreffend.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung Eignungsleihe (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Falls zutreffend
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung Unterauftragnehmer (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Falls zutreffend
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Falls zutreffend
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Verpflichtungserlärung Unterauftragnehmer (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Falls zutreffend
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter/das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft weist in Form von Eigenerklärungen geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge über die Erbringung von nachfolgend genannten Leistungen der letzten höchstens drei Jahre vor, gerechnet vom Da-tum der Bekanntmachung (25.02.2026). Die Eigenerklärungen sind mit folgenden Angaben abzugeben: - Kurze Beschreibung der Leistung - Angabe des Werts - Angabe des Erbringungszeitraumes - Angabe des öffentlichen oder privaten Referenzunternehmens - Zustimmung zur Nachfrage durch die AG beim Referenzgeber Mindestens drei eingereichte Referenzen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: - Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten in unterschiedlichen Branchen Der Bieter/das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft macht anhand einer Kurzbeschreibung Angaben zum Referenzunternehmen mit bis zu 50 Beschäftig-ten unterschiedlicher Branchen, die er betriebsärztlich und sicherheitstechnisch, ggf. mit Kooperationspartnern/Nachunternehmern, betreut hat. Die Betreuung der Referenzunternehmen muss über eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten stattgefunden haben. In der Kurzbeschreibung sind Angaben zu machen, wie der Bieter auf die Arbeitsschutzorganisation des Referenzunternehmens Einfluss genommen hat. Mindestens eine Referenz muss eine Dienstleistung mit folgender Voraussetzung erfüllen: - Erfahrungen in der telefonischen Betreuung durch Betriebsärztinnen beziehungsweise Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Der Bieter/das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft gibt an, wie und in welchem Umfang er die telefonische Betreuung oder die Hotline-Betreuung durch Betriebsärztinnen beziehungsweise Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit für das Referenzunternehmen erbracht hat. Hierbei sollen Angaben gemacht werden, in welchen Stufen (First Level, Second Level) Erfahrungen vorliegen.
Sicherheit & Versorgung
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Sicherheitsanforderungen im Verfahren
Vereinbarung gemeinsam Verantwortliche (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Vereinbarung gem. Art. 26 Abs. 1 S. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
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Sicherheitsanforderungen im Verfahren
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, Art. 28 DSGVO, § 80 SGB X
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Sicherheitsanforderungen im Verfahren
Vertraulichkeitsvereinbarung NDA VOR Vertragsschluss (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Falls zutreffend
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Sicherheitsanforderungen im Verfahren
Vertraulichkeitsvereinbarung NDA ZUM Vertragsschluss (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Sicherheit & Versorgung. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 30.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 42 Tage nach Fristende
Auftragnehmer PSW Competence Center GmbHZuschlagswert 1.507.800 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 21 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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