Präqualifikation / Eignungsnachweise
Der AN verfügt über eine zeitgemäße Gebäudemanagement-Software für Planung, Ausführung, Dokumentation von Wartungs- und Instandsetzungsleistungen an Gebäuden/technischen Anlagen, mit webbasiertem Zugriff, und stellt 4 Lizenzen der AG zur Verfügung.
Stellen der verantwortlichen Elektrofachkraft und Anlagenverantwortliche
Qualitäts-/Energie-/Umweltmanagement
Instandhaltungsmanagement
Die geforderten Leistungen sind entsprechend der DIN 31051/EN 13306, DIN 32736, den Richtlinien des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher/ kommunaler Verwaltungen (AMEV) sowie der VDMA 24186 zu erbringen.
Alle Leistungen des AN sind grundsätzlich bedarfsabhängig jederzeit, 24 Stunden/Tag und 365/366 Tage im Jahr, zu erbringen.
Die ständige Erreichbarkeit des AN ist zu gewährleisten.
Regelmäßige Leistungen werden von 07:00Uhr-16:00Uhr(Los1)/-15:00Uhr(Los2) erbracht.
Der AN gewährleistet 24 Stunden täglich und 365/366 Tage im Jahr einen Störungsdienst und richtet eine funktionsfähige Zentrale ein.
Gesetzliche Anforderungen zu Reaktionszeiten sind bindend.
Sicherzustellen sind Reaktionszeiten für Aufzugs- und sicherheitsrelevante Anlagen (Energieversorgung, NEA, USV etc.) von maximal 30 Minuten in Los1 und 30 Minuten bzw. 90 Minuten in Los2.
Für außerhalb vereinbarter Anwesenheit des AN auftretende Störungen und solchen, deren Beseitigung nicht unter "Kleinreparatur" fällt, sind Störungsbeseitigungen unverzüglich, spätestens 60 Minuten (beide Lose) nach Störungsmeldung zu beginnen.
Innerhalb vereinbarter Anwesenheit ist bei Kleinreparaturen unverzüglich mit der Störungsbeseitigung zu beginnen.
Zum Leistungsumfang des AN gehören: -alle Wiederholungsprüfungen durch Sachverständige für alle prüfpflichtigen Anlagen.
Die uneingeschränkte Nutzung der Gebäude/technischen Anlagen (365/366 Tage pro Jahr/24 Stunden am Tag) mit möglichst geringfügigen Störungen/Unterbrechungen des Dienstbetriebes ist anzustreben.
Die Leistungen des AN umfassen sämtliche Maßnahmen, welche für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der Liegenschaft, der Gebäude/technischen Anlagen erforderlich sind und die Betreiberpflichten durch den AN sicherstellt.
Der AN ist u.a. für die zyklische, termingerechte Wartung und Inspektion während, und nach Ablauf der Herstellergewährleistung vollumfänglich verantwortlich.