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Samtgemeinde Meinersen - Sanierung Waldbad
Samtgemeinde Meinersen · Meinersen · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Das Waldbad von Meinersen befindet sich am Schulzentrum am Gajenberg. Es wird seit Jahrzehnten genutzt und die Unterhaltungskosten nehmen jährlich zu, so dass eine grundlegende Sanierung notwendig ist. Das Bad ist für den Schul- und Breitensport sowie als Freizeit- und Erholungsort von überregionaler Bedeutung für die Region. Infolgedessen ist eine Komplettsanierung vorgesehen. Das Waldbad besteht aus einem Freischwimmer, einem Nichtschwimmer- und einem Kleinkinderbereich. Das Waldbad besteht seit 1966 und die Wassertechnik wurde 2011 teilweise saniert. Der bauzeitliche Fliesenbelag der Becken erfordert zunehmend einen erhöhten Unterhaltungsaufwand. Im Winter 2023/2024 wurde festgestellt, dass das Freischwimmerbecken in erheblichem Maße Wasser verliert. Als Ursache konnten undichte Betonfugen festgestellt werden. Diese wurden vor der Saison 2024 in einer ad hoc - Maßnahme ausgebessert und die Fliesen in diesem Bereich erneuert. In einem Gutachten zur Vorbereitung einer Grundsanierung der Becken wurde die gesamte Beton-Beckenkonstruktion untersucht und in dem Zusammenhang auf die Schadhaftigkeit der Dehnungsfugen der Betonkonstruktion und Sanierungsbedürftigkeit des gesamten Fliesenbelages hingewiesen. Die Sanierung des Waldbades soll in drei Abschnitten erfolgen: Im ersten Abschnitt wird die vorhandenen Bädertechnik einschließlich der Rohrleitungen außerhalb der Becken saniert. Weiterhin werden im ersten Abschnitt die Betonbecken einschließlich der Beckenfugen saniert. Hinzu kommt, dass alle losen Fliesenbeläge entfernt werden und die Fehlstellen zur Herstellung von ebenen Wand- bzw. Bodenfläche entsprechend mit Reparaturmörtel aufgefüllt werden. Im zweiten Abschnitt werden die Becken mit einer Edelstahlverkleidung ausgekleidet. In diesem Abschnitt werden auch die vier Durchschreitebecken zu den Becken in Edelstahl ausgeführt. Im dritten Abschnitt werden dann die Beckenumgänge sowie die Außenanlagen des Freibades wiederhergestellt. Die Gesamtbaukosten werd
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Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Korrektur durch den Auftraggeber
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für die Sanierung eines Waldbades mit einem geschätzten Volumen von 4,3 Mio. EUR.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt im Rahmen eines EU-weiten offenen Verfahrens gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Die Bieter, die form- und fristgerecht ein wertbares Angebot abgegeben haben, werden im vorliegenden Verfahren zudem aufgefordert, sich und ihr Angebot vor dem Auftrag-geber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen. Die Präsentationen sind als Videokon-ferenz vorgesehen. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, diese als Vor-Ort-Termin durchzuführen oder auf die Durchführung der Präsentationen zu verzichten und auf Grundlage der eingereichten Angebote eine Vergabeentscheidung zu treffen. Auf der Grundlage der eingereichten und ggf. nach einer Vorauswahl reduzierten Anzahl präsentierten Angebote wird eine Rangfolge der Bieter nach Maßgabe einer Bewertungsmatrix (Vergabekriterien unter XV. der Vergabeunterlagen) gebildet. Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot nach der Bewertungsmatrix als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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3. Projekteinschätzung und Herangehensweise 40 %Qualität
a. Projektanalyse in Bezug auf die Sanierung des Waldbades, insbesondere in Bezug auf den Einbau des Edelstahlbeckens - 20 % b. Vorstellung eines groben Rahmenterminplans zur Umsetzung des Bauvorhabens mit Darstellung der Leistungsphasen und wesentlichen Meilensteine - 10 % c. (Kurze) Analyse der vorliegenden Kostenschätzung - 10 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern der Samtgemeinde. Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
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4. Honorarangebot 40 %Preis
Mit dem Angebot ist ein Honorarangebot für die Objektplanung Ingenieurbauwerke auf Grundlage des beigefügten Honorarpreisblatts abzugeben. In dem Honorarpreisblatt sind die gemäß den Regelungen des Vertrags auf Grundlage des vorliegenden Kostenrahmens ermittelten anrechenbaren Kosten, die Honorarzone, der Basishonorarsatz sowie das auf dieser Grundlage ermittelte Grundhonorar (100 %) bereits vorgegeben. Durch den Bieter sind in das Formblatt folgende Angaben einzutragen: - Umbauzuschlag - Nebenkostenpauschale - Bewertung der Leistungsphasen - Zuschlag oder Abschlag auf das ermittelte Honorar - Bepreisung besondere Leistungen - Stundensätze Durch einen entsprechenden Zuschlag oder Abschlag auf das vorgegebene Honorar kann eine Anpassung des Honorars vorgenommen werden. Das Kriterium 4 - Honorar wird wie folgt gewertet: Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme: - 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme - 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungssumme übersteigt. - Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
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1. Qualität des Projektteams 10 %Qualität
a. Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm - 5 % b. Darstellung der Koordination, der Verfügbarkeit und der örtlichen Präsenz des Projektteams - 5 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern der Samtgemeinde. Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
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2. Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine 10 %Qualität
a. Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten - 5 % b. Bürointerne Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitäts-, Kosten- und Terminvorgaben des Auftraggebers - 5 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern der Samtgemeinde. Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
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Projekteinschätzung und Herangehensweise 40 %Qualität
a) Projektanalyse in Bezug auf eine Sanierung des Waldbades, insbesondere in Bezug auf die Gestaltung der Freiflächen - 20 % b) Vorstellung eines groben Rahmenterminplans zur Umsetzung des Bauvorhabens mit Darstellung der Leistungsphasen und wesentlichen Meilensteine - 10 % c) (Kurze) Analyse der vorliegenden Kostenschätzung - 10 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut 5 Punkte - gut 4 Punkte - befriedigend 3 Punkte - ausreichend 2 Punkte - mangelhaft 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern der Samtgemeinde. Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
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Honorarangebot 40 %Preis
Mit dem Angebot ist ein Honorarangebot für die Objektplanung Freianlagen auf Grundlage des beigefügten Honorarpreisblatts abzugeben. In dem Honorarpreisblatt sind die gemäß den Regelungen des Vertrags auf Grundlage des vorliegenden Kostenrahmens ermittelten anrechenbaren Kosten, die Honorarzone, der Basishonorarsatz sowie das auf dieser Grundlage ermittelte Grundhonorar (100 %) bereits vorgegeben. Durch den Bieter sind in das Formblatt folgende Angaben einzutragen: - Umbauzuschlag - Nebenkostenpauschale - Bewertung der Leistungsphasen - Zuschlag oder Abschlag auf das ermittelte Honorar - Stundensätze Durch einen entsprechenden Zuschlag oder Abschlag auf das vorgegebene Honorar kann eine Anpassung des Honorars vorgenommen werden. Das Kriterium 4 - Honorar wird wie folgt gewertet: Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme: - 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme - 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungssum-me übersteigt. - Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
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Qualität des Projektteams 10 %Qualität
a) Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm - 5 % b) Darstellung der Koordination, der Verfügbarkeit und der örtlichen Präsenz des Projektteams - 5 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut 5 Punkte - gut 4 Punkte - befriedigend 3 Punkte - ausreichend 2 Punkte - mangelhaft 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern der Samtgemeinde. Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
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Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine 10 %Qualität
a) Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten - 5 % b) Bürointerne Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitäts-, Kosten- und Terminvorgaben des Auftraggebers - 5 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut 5 Punkte - gut 4 Punkte - befriedigend 3 Punkte - ausreichend 2 Punkte - mangelhaft 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern der Samtgemeinde. Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
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Projekteinschätzung und Herangehensweise 40 %Qualität
a) Projektanalyse in Bezug auf eine Sanierung des Waldbades, insbesondere in Bezug auf den Anschluss des Edelstahlbeckens - 30 % b) (Kurze) Analyse der vorliegenden Kostenschätzung - 10 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern der Samtgemeinde. Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
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Honorarangebot 40 %Preis
Mit dem Angebot ist ein Honorarangebot für die Fachplanung der Technischen Ausrüstung auf Grundlage des beigefügten Honorarpreisblatts abzugeben. In dem Honorarpreisblatt sind die gemäß den Regelungen des Vertrags auf Grundlage des vorliegenden Kostenrahmens ermittelten anrechenbaren Kosten, die Honorarzone, der Basishonorarsatz sowie das auf dieser Grundlage ermittelte Grundhonorar (100 %) bereits vorgegeben. Durch den Bieter sind in das Formblatt folgende Angaben einzutragen: - Umbauzuschlag - Nebenkostenpauschale - Bewertung der Leistungsphasen - Zuschlag oder Abschlag auf das ermittelte Honorar - Bepreisung besondere Leistungen - Stundensätze Durch einen entsprechenden Zuschlag oder Abschlag auf das vorgegebene Honorar kann eine Anpassung des Honorars vorgenommen werden. Das Kriterium 4 - Honorar wird wie folgt gewertet: Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme: - 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme - 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungssumme übersteigt. - Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
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Qualität des Projektteams 10 %Qualität
a)Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm - 5 % b) Darstellung der Koordination, der Verfügbarkeit und der örtlichen Präsenz des Projektteams - 5 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern der Samtgemeinde. Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
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Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine 10 %Qualität
a) Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten - 5 % b) Bürointerne Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitäts-, Kosten- und Terminvorgaben des Auftraggebers - 5 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern der Samtgemeinde. Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 20.05.2025 Korrektur durch den Auftraggeber · in TED EU + oeffentlichevergabe.de aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 170 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) A+I Planungsgruppe · Ingenieurbüro Gansloser GmbHZuschlagswert 198.386 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 14.798 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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